Eine äußerst unglückliche Figur hat Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst in der Diskussion um die strittigen Straßennamen in Schwalbach gemacht. Monatelang setzte er sich vehement dafür ein, die bestehenden Namen zu belassen, was gleichermaßen erstaunlich wie bedeutsam ist. Denn Günter Pabst ist ein sogenannter „Alt-68er“. Wenn er sich dafür ausspricht, dass die Nazi-Sympathisanten auf den Straßenschildern bleiben sollen, dann ist das in jedem Fall ein wichtiger Beitrag zur Debatte.
Doch Günter Pabst hätte wissen müssen, dass er bei diesem Thema den Mund halten muss. Als Stadtverordnetenvorsteher ist er der oberste Hüter der Regeln im Parlament. Und da hätte es ihm niemals entgehen dürfen, dass er in der ganzen Diskussion selbstverständlich befangen ist, wenn seine Schwester in einer der betroffenen Straßen wohnt. Ganz gleich, ob er die Vorschrift nicht gekannt hat oder ob er sie bewusst ignorierte: Die Reputation von Günter Pabst als Stadtverordnetenvorsteher ist schwer beschädigt, seit er am vergangenen Donnerstag kleinlaut den Saal verlassen musste.
Lesen Sie dazu auch den Bericht „Drei Straßen bekommen neue Namen“ und schreiben Sie Ihre Meinung in das Feld unten!
Ich verstehe nicht, warum Herr Pabst ein schlechtes Bild abgibt, wenn er in einer Debatte für seine Position streitet, nur weil er indirekt betroffen ist. Ist es nicht das, was man von einem Stadtverordneten erwartet, dass er sich in die Position der direkt betroffenen versetzt und die praktischen Konsequenzen von Politik mitdenkt?
Für alle nicht Betroffenen ist die Frage leicht beantwortet – der viel zitierte „Gratis-Mut“… muss doch keiner von Ihnen zum Einwohnermeldeamt und seine Papiere umschreiben lassen, sämtliche Abos und Lieferanschriften anpassen, etc. und damit Geld und (noch viel wichtiger) Zeit aufwenden um die administrativen Anforderungen zu erfüllen, die ihnen durch diese Entscheidung auferlegt wurden.
Danke an Herrn Pabst, dass er sich in diese Debatte eingebracht hat.
Falls es die Regel tatsächlich gibt, dass er in einem solchen Fall keinen Debattenbeitrag leisten darf und nicht abstimmen darf, sollte diese Regel dringend überdacht werden! Analog dürfte kein Abgeordneter im Bundestag an einer Debatte über Tempolimits oder Steuererhöhungen teilnehmen, geschweige denn abstimmen, da er in jedem Fall direkt von seiner Entscheidung betroffen wäre.
Ein ganz schlechtes Bild geben die wichtigsten Personen der Stadt ab: der Bürgermeister, der über Anlageregeln nicht Bescheid wusste, der Stadtverordnetenvorsteher der die Vorschriften nicht kennt oder ignoriert.
Es ist Zeit für neue Gesichter in der Stadtpolitik!