Aktuell erhalten die Schwalbacher Fernwärmekunden, zu denen auch die Stadt Schwalbach zählt, die Abrechnungen für das Jahr 2022. Der Fernwärmepreis für die Jahre 2021 und 2022 liegt laut Ermittlungen der Stadt über dem Preis vergleichbarer hessischer Energieversorger, weshalb sie den Fernwärmeversorger „e.on“ im Sommer dazu aufgefordert hat, die Preise zu senken.
Im Erbpachtvertrag für das Fernheizwerkgrundstück ist laut Stadt geregelt, dass der Fernwärmepreis in Schwalbach für ein Referenzhaus im Durchschnitt der Fernwärmepreise von vergleichbaren hessischen Fernwärmeversorgern für ein solches Referenzhaus liegen muss. Mit dieser Vertragsklausel sollten in Schwalbach für die Laufzeit des Erbpachtvertrags angemessene Fernwärmepreise sichergestellt werden.
In einem anwaltlichen Schreiben im November hat die Stadt den Fernwärmeversorger erneut dazu aufgefordert, das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht zu überschreiten. Zudem ist die Aufforderung ergangen, die Rechnungsstellung für das Jahr 2022 gegenüber der Stadt und allen Kunden in Schwalbach so lange auszusetzen, bis eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Fernwärmeproblematik gefunden worden ist.
Die Stadt Schwalbach lässt derzeit die Möglichkeit prüfen, die nun eingehenden Fernwärmerechnungen für ihre eigenen Liegenschaften zu kürzen oder Zahlungen zurückzuhalten.
Auch über Schwalbach hinaus gibt es laut einer städtischen Pressemitteilung Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für die starken Erhöhungen der Fernwärmepreise bei „e.on“. Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands seien die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei „e.on“ in vielen Versorgungsgebieten unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. „e.on“ widerspricht dem und hält die strittige Klausel für angemessen. red