Anlässlich des 75. Jahrestages der Erklärung der Menschenrechte wurde am 7. Dezember unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Alexander Immisch die Wanderausstellung „Mein Name ist Mensch“ im Foyer des Bürgerhauses eröffnet.
Die Ausstellung der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit wird an insgesamt 75 Orten in der Bundesrepublik Deutschland gezeigt. In Schwalbach ist sie noch bis zum 23. Januar 2024 im Schwalbacher Bürgerhaus zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen.
Gezeigt werden 30 visuellen Interpretationen des Grafikers Jochen Stankowski aus Dresden. Die Jubiläumsausstellung wurde von Kabarettist und Autor Peter Grohmann und „Die Anstifter“ konzipiert. Sämtliche in der Ausstellung gezeigten Grafiken und Texte sind im Internet verfügbar und können unter 30tageimnovember.de/mein-name-ist-mensch/ im Internet herunter geladen werden.
In seiner Begrüßungsrede dankte Alexander Immisch dem Organisator der Ausstellung Günter Pabst. Das Stadtoberhaupt würdigte auch das politische wie gesellschaftliche Engagement des 78-Jährigen. Mit der Ausstellung zu dem allzeit aktuellen Thema Menschenrechte sei Günter Pabst ein „Zeichen setzendes politisches Vermächtnis gelungen“. Einleitend zitierte Günter Pabst von der Musikband „Ton Steine Scherben“ den Songtext des auch Ausstellungstitelgebenden Liedes „Mein Name ist Mensch“.
Der Karlsruher Richter Dr. Alessandro Bellardita war für einen Vortrag zum Thema Menschenwürde eingeladen. Seine denkwürdige Rede wurde gleichsam zu einer rechtsphilosopischen Sternstunde mit anschließender Fragerunde, an der sich das Auditorium rege beteiligte.
Zu Beginn nahm Alessandro Bellardita zunächst Bezug auf Hannah Arendt, unter anderem bekannt für ihre Beschreibung von staatlichem Totalitarismus, der sich seinem Wesen nach als Gegenteil der Menschenrechte und von Menschenwürde verstehen lässt. Auch der Philosoph Immanuel Kant wurde als themenrelevante, historische Größe erwähnt, der schon im 18. Jahrhundert wusste, dass der Mensch als autonomes Wesen über Menschenwürde verfügt, wobei seiner Auffassung nach die Voraussetzung für Menschenwürde nicht sittliches Handeln sei, sondern, dass der Mensch zu sittlichem Handeln fähig ist.
Alessandro Bellardita zitierte den allseits bekannten Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ aus Artikel eins des Grundgesetzes und beschrieb die historische und inhaltliche Verwandschaft des Grundgesetztes vom 23. Mai 1949 mit der UN Menschenrechtserklärung sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 1. November 2006 als Teil des Europäischen Verfassungsvertrages in Kraft getreten ist, nach dem bereits am 4. November 1950 in Rom die Europäischen Menschenrechtskonvention beschlossen wurde.
An Hand von eingeflochtenen Beispielen – auch aus seiner eigenen Biografie – zeigte Alessandro Bellardita, wie relevant und allgegenwärtig die Menschenrechte für jede Person in jedem Winkel des Alltags sind. Nicht erst im Zusammenhang mit seiner anfänglichen Tätigkeit als Haft- und Ermittlungsrichter und mit seiner späteren, als Richter für Abschiebungshaft sowie Flüchtlings- und Asylrecht, ist Menschenwürde und sind die Menschenrechte für ihn wesentliche Koordinaten. Bereits durch Erlebnisse seines Großvaters, der 1962 aus Sizilien nach Deutschland einwanderte, sowie seines Vaters, der zögerlich erst einige Jahre später nachfolgte, waren diese Themen für ihn präsent.
Menschenrechte und Menschenwürde seien nicht verhandelbar und vom Bundesverfassungsgericht sogar bestätigt gültig bis letztlich in den selbstbestimmten Tod. Es sei auch niemand mehr Wert, als jemand anderes.
Musikalisch begleitet wurde die Vernissage von dem ukrainischen Chor „Kalyna“ aus Bad Soden, die mit Günter Pabst zugleich auch die Gelegenheit nutzten, um Spenden zu bitten zugunsten des Hilfsnetzwerks für NS-Überlebende in der Ukraine, damit auch kleine Gruppen gefördert werden können, die nicht von großen Spendensammlungen berücksichtigt werden. te