Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme bietet am Donnerstag, 16. Mai, um 19 Uhr einen Infoabend zur Sammelklage und zur Grundpreisberechnung im Raum 9+10 im Bürgerhaus an.
Es geht der IG Fernwärme zufolge immer noch um die viel zu hohen Fernwärmepreise in den Jahren 2021 und 2022. Bei einem normalen Reihenhaus können das aus Sicht der Interessengemeinschaft über 3.000 Euro zuviel sein, die schon angefordert wurden oder noch angefordert werden. Auch wer noch keine Rechnung für das Jahr 2022 erhalten hat, sollte sich durch einen Beitritt zur Sammelklage der Verbraucherzentrale vorsorglich dagegen wehren. Nur wer sich ins Klageregister eingetragen habe, profitiere automatisch von dem Verfahrensergebnis. Die Anmeldung sei ohne große Umstände von der Webseite der Interessengemeischaft aus möglich, könne aber auch bei dem Infoabend unmittelbar erfolgen.
Ein aktelles Ärgernis ist nach Meinung der IG Fernwärme die Weigerung der Süwag, die längst gesetzlich vorgeschriebene Möglickkeit einer „Leistungsanpassung“ des Grundpreises auch für private Fernwärmekunden zu gewährleisten. Der Grundpreis solle nach Anschlusswert, also nach der Höhe des maximalen Wärmebezugs abgerechnet werden können. Bisher werde dies nur einzelnen privaten Kunden, der Stadt und gewerblichen Anschlussnehmern zugestanden.
„Eine groteske Ungleichbehandlung, die dazu führt, dass gerade die ‚Energiesparer‘ für die gelieferte Wärme mehr bezahlen müssen“, meint Arnold Bernhardt von der Interessengemeinschaft. Mehr als die Hälfte der Schwalbacher Fernwärmekunden dürften davon betroffen sein. red