14. Mai 2024

Thomas Milkowitsch lädt zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni ein

Für Europa wählen

In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni, statt. Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch ruft zur Teilnahme an der Europawahl auf: „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die europäische Ebene der Politik an Bedeutung gewinnt. Viele der aktuellen Herausforderungen können wir in der EU nur gemeinsam lösen. Deshalb: Gehen Sie zur Wahl, bringen Sie Ihre Stimme in Europa zur Geltung.“

Erstmals können deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab 16 Jahre ihre Stimme abgeben, sofern sie an ihrem Wohnort (Hauptwohnsitz) ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. An dieser Wahl können auch EU-Bürger, die in Schwalbach wohnen, und Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie bis spätestens 19. Mai einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen dazu sowie hilfreiche Links werden unter „Aktuelles“ auf der Seite schwalbach.de präsentiert. Für Unionsbürger in Schwalbach und Deutsche, die im Ausland leben, wurde dort jeweils ein Link zu weiteren Informationen der Bundeswahlleiterin eingerichtet.
Ebenso findet man unter „Aktuelles“ einen Musterstimmzettel für einen ersten Überblick über die Parteien, die in Hessen zur Europawahl antreten. Folgt man einem weiteren Link, kann der Wahlschein für die Briefwahl online beantragt werden. Wie der Leiter des Wahl- und Ordnungsamtes Alexander Barth mitteilt, läuft die Briefwahl bereits seit dem 29. April. Wahlscheine für die Europawahl können noch bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, online beantragt werden. Wer persönlich ins Bürgerbüro kommt, kann die Wahlunterlagen an diesem Tag noch bis 18 Uhr abholen.
Die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl werden in diesen Tagen zugestellt. Wer bis zum 18. Mai keine erhalten hat, wird gebeten, sich an das Bürgerbüro im Rathaus vor Ort oder unter der Telefonnummer 06196/804-310 zu wenden. Dann kann die Wahlberechtigung geprüft und eine Ersatz-Wahlbenachrichtigung ausgestellt werden. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert