Obwohl die Grundsteuer in Schwalbach erst 2023 kräftig angehoben wurde, könnten viele Haus- und Grundbesitzer und indirekt auch Mieter bereits im kommenden Jahr noch einmal deutlich mehr bezahlen müssen. Das zumindest empfiehlt das Finanzministerium in Wiesbaden.
Die Experten haben für jede der 421 hessischen Städte und Gemeinden Hebesätze ausgerechnet, mit denen die Kommunen die so genannte „Aufkommensneutralität“ erreichen. Das heißt, dass so viel Geld über die Grundsteuer in die Kasse kommt, wie vor der gerade abgeschlossenen bundesweiten Grundsteuerreform. Durch diese wurden für alle Gebäude neue Werte festgelegt, so dass die Städte und Gemeinden nun neu rechnen müssen.In Schwalbach kam bei der Reform für besonders viele Gebäude heraus, dass die Werte niedriger werden. Um die gleichen Einnahmen zu erzielen wie in diesem Jahr, muss die Stadt daher den so genannten Hebesatz deutlich erhöhen.
Für die Grundsteuer B, die die meisten Wohngebäude betrifft, liegt der Hebesatz in Schwalbach derzeit bei 400 Prozent, der drittniedrigste im Main-Taunus-Kreis. Das Finanzministerium empfiehlt, ihn auf mindestens 623,67 Prozent anzuheben. Eine solche Steigerung um gleich 223 Prozentpunkte raten die Experten nur ganz wenigen Städten. Nur elf andere sollen die Grundsteuer noch stärker anheben, darunter allerdings auch die Großstädte Frankfurt und Offenbach sowie die Nachbarstädte Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach.
Anordnen kann das Finanzministerium die Erhöhung der Grundsteuer B nicht. Das können nur die Stadtverordneten. Tun sie es allerdings nicht, entsteht schnell eine neue Lücke im Haushalt. Hinzu kommt, dass die Stadt wegen sinkender Gewerbesteuereinnahmen in den nächsten Jahren immer größere Defizite erwartet und daher auch ohne die Empfehlung aus Wiesbaden schon seit einiger Zeit eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B im Raum steht. MS
So sollte es sein aber müssen muss garnichts.
Klamme Städte und Gemeinden (19 Mio. Loch dank dieses komischen Bürgermeisters) können auch ohne Probleme Ihre Einnahmen erhöhen und keiner kann etwas dagegen machen.
Hessens Finanzminister Lorz hat zwar die empfiehlt zwar die Aufkommensneutralität sagt aber auch das der Hebesatz in den Gemeinde- bzw. Stadtparlamenten entschieden wird.
Unter dem Strich zahlt fast niemand mehr. Wenn die Grundbetrag kleiner wird, muss der Hebesatz erhöht werden, um den gleichen Ertrag zubekommen.