Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme widerspricht den Aussagen von Heizwerkbetreiber Süwag, dass der Grundpreis nicht nach dem Anschlusswert, sondern nach den Quadratmetern der jeweiligen Wohnung berechnet werden muss.
Laut IG Fernwärme ist eine Grundpreis-Berechnung nach dem Anschlusswert das übliche Verfahren. „Es ist längst gesetzlich vorgeschrieben, alle anderen Versorgungsunternehmen haben ihre Tarife darauf eingestellt – nur der Schwalbacher Fernwärmeanbieter Süwag will für private Fernwärmekunden mit geringem Verbrauch weiterhin keine Leistungsanpassung des Grundpreises vorsehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der IG Fernwärme.
Bei anderen Fernwärmeanbietern werde mittlerweile der Grundpreis nach der Höhe des maximalen Wärmebezugs, also dem Anschlusswert abgerechnet. Die IG Fernwärme kritisiert, dass in Schwalbach auch diejenigen den einheitliche hohen Grundpreis bezahlen sollen, die in Energiesparmaßnahmen investiert haben. „Das ist eine anachronistische Tarifgestaltung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, Energiesparinvestitionen behindert und zu einer grotesken Ungleichbehandlung führt“, schreibt die IG Fernwärme.
Die Interessengemeinschaft geht davon auch, dass das Versorgungsunternehmen nach §3 der AVBFernwärmeverordnung zu einer Leistungsanpassung verpflichtet, wenn der Kunde sie einfordert. Energiesparinvestitionen sollen dadurch gefördert werden. Außerdem weist die IG Fernwärme darauf hin, dass die Stadt selbst und gewerbliche Anbieter auch in Schwalbach längst die Möglichkeit haben, nach Anschlusswert abzurechnen. „Dieses Angebot ganz offiziell für alle Privatkunden zu öffnen, ist längst überfällig.“
Die Ankündigung der Süwag, an dem „einträglichen hohen Grundpreis“ speziell für Wohnraum erst einmal festhalten zu wollen, sei deshalb „ärgerlich und unseriös“. Sie könnte sich laut IG Fernwärme als Bumerang erweisen, wenn sich Kunden bei einer Eigenversorgung mit regenerativer Energie vollständig vom Anschlusszwang befreien können. Die Rechtsprechung scheine sich immer mehr in diese Richtung zu entwickeln.
Wie Fernwärmekunden darauf bestehen können, dass auch in Schwalbach der Grundpreis nach Anschlusswert abgerechnet wird und wie es um die aktuelle Sammelklage gegen „e.on“ steht, informiert die IG Fernwärme unter ig-fernwaerme-schwalbach.de im Internet. Außerdem ist für Mittwoch, 18. September, eine weitere Informationsveranstaltung im Bürgerhaus geplant. red