Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlags Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser, Niederräder Straße 5, 65824 Schwalbach/Ts. für sein Online-Angebot „SZplus“.
- Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis über die Nutzung der unter der Marke „SZplus“ angebotenen Produkte des Verlags Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser.
1.2 Die AGB gelten daher sowohl für etwaige mobilen Apps als auch für die anmeldepflichtigen Bereiche der Website www.schwalbacher-zeitung.de.
- Leistungen
Nutzer von „SZplus“ können die unter „SZplus“ angebotenen Mehrwertangebote von Kunden des Verlags nutzen und an Gewinnspielen teilnehmen. Ferner erhalten sie die wöchentliche E-Paper-Ausgabe der Schwalbacher Zeitung und haben Zugriff auf das E-Paper-Archiv unter www.schwalbacher-zeitung.de. Außerdem können angemeldete Nutzer Artikel nach den Regeln des Verlags kommentieren.
- Technische Voraussetzungen
3.1 Um die vom Nutzer bestellten Leistungen von „SZplus“ nutzen, herunterladen und verwenden zu können, benötigt der Nutzer eine Internetverbindung. Zudem müssen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:
- ein aktueller Browser
- ein Programm zum Betrachten von .pdf-Dokumenten
- ein aktueller Flash-Player
Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der Inhalte ist, dass der Nutzer über kompatible Geräte und Software verfügt. Es wird empfohlen, die aktuellsten Versionen der erforderlichen Software zu nutzen. Auch regelmäßige Updates des mobilen Endgeräts des Nutzers können erforderlich sein. Es obliegt dem Nutzer, sich vor der Anmeldung darüber zu informieren, ob die jeweilige von dem Nutzer verwendete Hard- und Software eine Nutzung der Inhalte ermöglicht.
3.2 Die Nutzung von „SZplus“ ist für die Nutzung mit Tablet- und/oder Smartphone- auf maximal fünf Endgeräte, die Nutzung mit TV-Geräten auf maximal zwei Endgeräte beschränkt.
3.3 Beim Download und bei der Nutzung der Inhalte können Übertragungskosten Ihres Internet-Zugangsanbieters anfallen.
- Verträge über die „SZplus“-Nutzung
4.1 Verträge über eine Nutzung von „SZplus“ schließt der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser ausschließlich mit Nutzern, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Voraussetzung ist zudem, dass der Nutzer wenigstens 18 Jahre alt ist oder ihm die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters in den Vertragsschluss vorliegt. Der Nutzer versichert, dass die vorgenannten Voraussetzungen auf ihn zutreffen.
4.2 Für Verträge über die Nutzung von „SZplus“ gibt der Nutzer das bindende Angebot zum Vertragsschluss am Ende des Bestellprozesses durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig abonnieren“ ab. Der Vertrag kommt zu Stande, indem der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser die Annahme der Bestellung per E-Mail oder Brief oder durch Beginn der Belieferung oder durch Versenden bzw. Verfügbarmachen des Produkts erklärt.
4.3 Eine Verpflichtung, das Angebot des Nutzers anzunehmen, besteht für den Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser nicht.
- Nichtbestehen eines Widerrufsrecht
Ihnen steht, auch wenn Sie Verbraucher sind, für die unter Anwendung dieser Nutzungsbedingungen geschlossenen Verträge bzw. den in diesem Zusammenhang angegebenen Vertragserklärungen gemäß §§ 312 d Abs. 4 Nr. 1, Nr. 3 BGB kein Widerrufsrecht zu.
- Laufzeit und Kündigung
6.1 Die Nutzung von „SZplus“ ist unbefristet.
6.2. Nutzer können den Vertrag ohne Frist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres per E-Mail an szplus@schwalbacher-zeitung.de oder postalisch an die Verlagsadresse kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.
6.3 Dem Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass der Nutzer die von ihm für „SZplus“ erteilte Einwilligung in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung widerruft, da der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser nach dem Widerruf der Einwilligung die vertraglichen Leistungen nicht mehr in jeder Hinsicht wie vereinbart erbringen kann. Eine Rückzahlung von Abonnementgebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
6.3 Beiden Parteien bleibt die Kündigung eines Abonnement-Vertrages mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund vorbehalten. Diese Kündigungen bedürfen der Textform.
6.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung der Nutzung von „SZplus“ erlischt das Recht zur Nutzung der betroffenen Inhalte.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Verlag erhebt für die kostenpflichtigen Dienste von „SZplus“ eine Jahresgebühr von EUR 12,60 EUR zzgl. 19% MwSt. = EUR 15,00. Diese wird am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig und vom Verlag per Bankeinzug vom Konto des Nutzers eingezogen. Der Verlag speichert die Bankverbindung des Nutzers ausschließlich zu diesem Zweck und löscht die Daten im Falle einer Kündigung umgehend.
- Nutzungsrechte
8.1 Der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser räumt den Nutzern ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Benutzung ein. Dem Nutzer ist es daher insbesondere untersagt, die Inhalte von „SZplus“ jenseits des zur privaten Benutzung Erforderlichen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode derselben zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet.
8.2 Die Nutzung der „SZplus“-Inhalte (z.B. Artikel, Fotos) ist unabhängig von einer möglichen Verkörperung ausschließlich zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken des Nutzers zulässig. Sofern der Nutzer Inhalte herunterlädt, darf er diese bzw. die betreffende Datei einmal auf dem jeweils genutzten Endgerät speichern, also eine entsprechende Vervielfältigung herstellen.
8.3 Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen der Inhalte sind dem Nutzer untersagt. Der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser räumt dem Nutzer keine entsprechenden Nutzungsrechte ein. Dies gilt, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, unabhängig vom Zweck der Nutzung oder Verwertung und unabhängig von der Form oder Verkörperung des Inhalts zum betreffenden Zeitpunkt.
- Veröffentlichung von Inhalten des Nutzers und Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten
9.1 Kommentare, Bewertungen wie auch alle anderen Inhalte des Nutzers (Texte, Fotos, Videos etc.), die dieser zu bzw. im Zusammenhang mit „SZplus“ gegenüber anderen Nutzern oder der allgemeinen Öffentlichkeit veröffentlicht, dürfen keinen rechtswidrigen Inhalt haben. Es sind deshalb insbesondere absolut unzulässig:
- Inhalte, die bzw. deren Inhalt und/oder Zielrichtung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde und allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden;
- Inhalte, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung beschreiben, die pornografisch sind, insbesondere wenn sie Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben sowie Inhalte, die aus sonstigen Gründen gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen, insbesondere Inhalte im Sinne der einschlägigen Normen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages; dies gilt auch für Inhalte, die solche Inhalte und/oder Zielrichtungen auch nur in Bezug nehmen oder andeuten;
- Inhalte, durch die Spiele beworben werden, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen (insb. Glücksspiele im Sinne von § 184 StGB), oder die Kettenbriefe, Pyramidenschemata, Wetten oder verwandte Dinge zum Gegenstand haben oder bewerben;
- Inhalte, die beleidigenden, verleumderischen oder sonst ehrverletzenden Inhalts sind und/oder rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen;
- Inhalte, die das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre und/oder sonst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und/oder andere in irgendeiner Weise bedrohen oder anderweitig unter Druck setzen oder setzen würden, würden sie durchgeführt;
- Inhalte, die das Recht Dritter am eigenen Bild verletzen;
- Inhalte, die urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen (z.B. Fotos von Modeevents, an denen Sie nicht die erforderlichen Rechte besitzen).
9.2 Vorausgesetzt, es bestehen bei „SZplus“ die entsprechenden Möglichkeiten, ist es dem Nutzer gestattet, Inhalte Dritter zu verlinken. Dabei muss der Nutzer jedoch stets sicherstellen, dass die Inhalte, die auf den verlinkten Internetseiten abrufbar sind, ihrerseits nicht gegen die in Ziffer 10.1 genannten Regeln verstoßen.
9.3 Soweit der Nutzer bei „SZplus“ Fotos oder Videos veröffentlichen möchte und die entsprechenden Möglichkeiten bestehen, hat er sicherzustellen, dass auf den Fotos oder Videos nur er selbst oder ein gegenständliches Motiv, nicht aber andere Personen zu sehen sind, die identifizierbar sind. Ausnahmsweise dürfen auch andere Personen auf den Fotos oder Videos zu sehen sein, wenn:
- die anderen Personen damit einverstanden sind, dass der Nutzer das Foto bzw. das Video bei „SZplus“ veröffentlicht, wobei die Einwilligung aller abgebildeten Personen benötigt wird;
- das Bildnis der abgebildeten Person nach dem Kunsturhebergesetz (dort § 23 KUG) veröffentlicht werden darf, insbesondere wenn es sich um eine Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt; oder
- die abgebildete Person so in den Hintergrund tritt, dass sie letztlich nicht mehr Teil des fotografierten Motivs ist.
9.4 Für den Umgang der Nutzer mit anderen Nutzern gilt:
Wenn ein anderer Nutzer deutlich macht, dass es von dem Nutzer nicht bzw. nicht mehr kontaktiert werden will, ist dieser Wunsch absolut zu respektieren. Auch alle Verhaltensformen, die sich unter dem Stichwort „Mobbing“ zusammenfassend lassen, sind untersagt. Kein Nutzer darf andere Nutzer oder auch Dritte ständig bzw. wiederholt und regelmäßig schikanieren, psychisch quälen oder seelisch verletzen.
9.5 Unzulässig ist zudem stets das Veröffentlichen, das Versenden oder die sonstige Weitergabe von personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter (z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), es sei denn, die betreffenden Nutzer haben dem zugestimmt.
9.6 Die Administratoren von „SZplus“ sind berechtigt, von Nutzern eingestellte Inhalte jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen.
- Missbrauch der Dienste, Sanktionen, Freistellung
10.1 „SZplus“ ist für eine Nutzung für die privaten Zwecke des Nutzers im Rahmen dieser AGB bestimmt. Der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser ist berechtigt, Maßnahmen, auch technische Maßnahmen, gegen jede anderweitige Nutzung und jeden Missbrauch von „SZplus“ zu treffen sowie Verstöße gegen diese AGB zu sanktionieren.
10.2 In „SZplus“ dürfen keine Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadcode eingebracht werden. Das Versenden von Spam-E-Mails / Spam-Messages ist ebenfalls verboten.
10.3 Werden der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser, seine Angestellten und/oder sonstige Mitarbeiter von Dritten mit der Behauptung in Anspruch genommen werden, dass ein bestimmter vom Nutzer veröffentlichter Inhalt den Dritten in seinen absoluten Rechten verletzt (z.B. infolge von Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen, Urheberrechtsverletzungen), ist der Nutzer verpflichtet, den Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser sowie dessen Angestellte und sonstige Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizustellen.
Der Verlag Schwalbacher Zeitung wird den Nutzer über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zum Nachweis der Zulässigkeit der Veröffentlichung und zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Nutzer ist auf der anderen Seite verpflichtet, dem Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen.
- Verwendung der E-Mail-Adresse nach § 7 Abs. 3 UWG
11.1 Der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser ist im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis nach § 7 Abs. 3 UWG berechtigt, die E-Mail-Adresse, die der Nutzer bei seiner seiner Registrierung angegeben hat, zur Direktwerbung für eigene Produkte und für eigene Dienste, wie z.B. einen Newsletter, zu nutzen.
11.2 Falls der Nutzer jedoch keine Direktwerbung (mehr) auf dieser Grundlage erhalten möchte, kann er der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse jederzeit durch ein Schreiben mit dem Betreff „Widerspruch Werbung“ an Verlag Schwalbacher Zeitung, Niederräder Straße 5, 65824 Schwalbach widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
- Haftung
12.1 Bei Verträgen über kostenpflichtige Leistungen haftet der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
12.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss.
12.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber dem Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verlags ausgeschlossen.
12.5 Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, haftet der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser dafür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären.
- Gewährleistung
Soweit der Natur der betreffenden Leistung nach Gewährleistungsansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
- Änderungen der AGB
14.1 Der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Nutzer in geeigneter Weise und ggf. per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Der Nutzer wird in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hingewiesen.
14.2 Widerspricht der Nutzer, hat sowohl der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser als auch der Nutzer das Recht, das betreffende Abonnement durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
- Übertragbarkeit
Der Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser behält sich vor, das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ganz oder teilweise auf eine Tochterfirma zu übertragen. In diesem Fall übernimmt die Tochterfirma den Vertrag ganz oder teilweise und tritt in entsprechendem Umfang in die Rechte und Pflichten aus diesem ein. Der Nutzer kann die Nutzungsvereinbarung im Falle eines solchen Wechsels des Vertragspartners ohne Frist und/oder Begründung kündigen.
- Rechtswahl
Auf die Nutzungsvereinbarung sowie auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen einschließlich deren Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen und europäischen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Vertragstext und Vertragssprache
17.1 Der Vertrag zwischen Nutzer und dem Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Nutzers niedergelegt, auf den der Nutzer dann später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB, und dem Gegenstand des geschlossenen Vertrages sowie den gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien.
17.2 Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: Januar 2018