Zehn Monate nach dem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können Schwalbacher Haushalte im Rahmen einer Härtefallregelung einmalig einen Energiekostenzuschuss beantragen. Weiterlesen
Zehn Monate nach dem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können Schwalbacher Haushalte im Rahmen einer Härtefallregelung einmalig einen Energiekostenzuschuss beantragen. Weiterlesen