25. August 2016

Feuerwerk zünden ist ohne Genehmigung nicht erlaubt

Böllern verboten

Weil es in den vergangenen Wochen immer wieder Beschwerden über private Feuerwerke gab, weist die Stadt darauf hin, dass das Zünden von Böllern und Feuerwerk oder sonstiger Pyrotechnik nur an Silvester und Neujahr erlaubt ist.

Aktuell wurde das Thema im Rahmen des Bürgerinformationstreffens zum Neubau der Tribüne des Limesstadions. Dort wurde berichtet, dass einzelne Bürger in städtischen Parkanlagen und rund um das Vereinsheim der Fußballvereine lautstark feierten und unerlaubt Böller zündeten. Gerade durch die erhöhte Brandgefahr im Sommer kann das nach Angaben des Ordnungsamts zu schwerwiegenden Folgen führen und ist daher grundsätzlich verboten. Verkauft und erworben werden dürfen pyrotechnische Gegenstände nur an den letzten drei Werktagen des Jahres. Sie dürfen auch nur von Personen, die volljährig sind, erworben sowie abgefeuert werden.
An allen anderen als den genannten Tagen muss jegliches Abfeuern von Feuerwerkskörpern vom Ordnungsamt genehmigt werden. Dies gilt beispielsweise für ein professionell abgeschossenes Höhenfeuerwerk, das auf Stadtfesten zum Einsatz kommt. Auch dafür braucht es eine Genehmigung. Bei Familienfeiern oder sonstigen privaten Feiern ist das Zünden von Feuerwerk ohne vorherige Genehmigung des zuständigen Ordnungsamts streng untersagt.
Erlaubt ist lediglich das sogenannte „Jugendfeuerwerk“, wie etwa Knallbonbons, Knallerbsen, kleine Vulkane oder Tischfeuerwerk, das auch das ganze Jahr über verkäuflich ist. red

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