14. Juni 2018

Ab dem 1. August ist der Besuch Schwalbacher Kindertagesstätten gebührenfrei

Kostenfreie Betreuung bis 17 Uhr

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach hatte schon im März diesen Jahres beschlossen, für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ab dem 1. August 2018 eine kostenfreie Betreuung bis 17 Uhr anzubieten. Dies gilt für die städtischen und die konfessionellen Kindertagesstätten ebenso wie für die des Deutschen Roten Kreuzes und der EVIM.

Ursache und Grundlage der Gebührenfreiheit ist, dass das Land Hessen einen Kostenbeitrag von 135,60 Euro pro Kind und Monat für bis zu sechs Stunden der Betreuung leistet. Dieser Betrag des Landes soll ab Anfang August 2018 den Beitrag der Eltern ersetzen. „Die Stadt Schwalbach geht mit ihrem Angebot über die sechs freien Betreuungsstunden hinaus und schafft die Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten gänzlich ab. Auch darüber herrschte unter den Stadtverordneten große Einigkeit, weshalb die Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung steht“, erklärt Bürgermeisterin Christiane Augsburger.
In der Neufassung der Satzung kommt zum Ausdruck, dass die Freistellung von den grundsätzlich festgelegten Gebühren an die Landesförderung gekoppelt ist. Die Verpflegungspauschale in den städtischen Kindertagesstätten wird wegen qualitativer Verbesserungen und einem Wechsel des Caterers voraussichtlich zum 1. August 2018 auf einen Betrag von monatlich 70 Euro angehoben. red

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