15. Juni 2018

Gestaltungssatzung für Ortskern Alt-Schwalbachs tritt in Kraft

Alles ist nicht mehr erlaubt

Die Gestaltungssatzung gilt für den gesamten alten Ort. Foto: Google Earth

Ab Montag gilt im alten Ort eine Gestaltungssatzung. Damit müssen sich Bauherren bei Sanierungen und Neubauten künftig an die Vorgaben des Altstadtrahmenplans halten.

Bürgermeisterin Christiane Augsburger: „Mit diesem Beschluss haben wir einen Meilenstein zum Schutz und Erhalt des geschichtlichen Dorfkerns unserer Stadt erreicht. Damit drücken wir die Wertschätzung aus, die diesem Stadtgebiet gelten sollte und die ihm jetzt zu Teil wird. Es ist nun an allen Anliegern und Bauherren und natürlich auch an der Stadtverwaltung, diese Idee mit Leben zu erfüllen und die Satzung umzusetzen – zum Vorteil Alt-Schwalbachs und der gesamten Stadt!“
Mitte Januar 2017 hatte der einen ersten Entwurf der Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weitergeleitet. Am 28. Juni 2017 wurde dieser Entwurf in einer Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerhaus der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach Beratungen in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wurde die Gestaltungssatzung einstimmig angenommen. Augsburger: „In dieser Frage herrschte Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg. Den Charakter des alten Stadtkerns zu erhalten, ist offenbar allen Stadtverordneten wichtig. Darüber freue ich mich sehr.“
Alle, die ganz genau wissen wollen, was künftig möglich ist und was nicht, findet den Altstadtrahmenplan hier.
Auf knapp 20 Seiten werden alle städtebaulichen Elemente des Stadtbilds betrachtet. Zuerst wird der räumliche Geltungsbereich festgelegt, danach geht es um die Genehmigungspflicht. Diese besagt, einfach ausgedrückt: Vorhaben, die Auswirkungen auf das in der Satzung bezeichnete Erscheinungsbild des alten Ortskerns haben, müssen künftig von der Bauaufsicht genehmigt werden.
Das Kapitel „Kulturdenkmale, erhaltenswerte Gebäude“ hält fest, dass denkmalschutzrechtliche Bestimmungen und Forderungen Vorrang haben. Die Paragraphen 4 bis 15 sind dann einzelnen Aspekten der Gestaltung gewidmet: Von der Stellung der Gebäude und ihren Bauvolumina bis zu deren Einfriedungen – jedes Gestaltungselement wird bedacht und geregelt.
Grundlage der Gestaltungssatzung ist die Fortschreibung des Altstadtrahmenplans, den die Stadtverordnetenversammlung im Juli 2015 beschlossen hat. Dieser ist ein Gesamtkonzept mit vielfältigen Empfehlungen und Vorschlägen. Der Altstadtrahmenplan zeigte so die Richtung auf, in die sich der alte Ortskern idealerweise entwickeln soll.

Beratung kostenlos

Um Anlieger und Bauherren zu ermutigen, die Gestaltungssatzung anzunehmen und mit Leben zu erfüllen, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Erstberatung für Sanierungsvorhaben im Geltungsbereich des Altstadtrahmenplans kostenfrei ist. Die Stadt hat dafür Mittel in Höhe von 5.000 Euro im Haushalt 2018 eingeplant. Bauherren, die von der kostenfreien Erstberatung profitieren möchten, können sich an Sabine Herrmann im Bau- und Planungsamt (Telefon 804-173) wenden. red

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