Gestern Abend wurde ein Rollerfahrer auf der L 3005 einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Zuvor war der Motorroller auffällig schnell gefahren, obwohl er eigentlich nur 45 Stundenkilometer erreichen dürfte. Der Fahrer verfügte auch nur über eine Fahrerlaubnis für solche Kleinkrafträder. Während der Kontrolle fiel den Beamten zudem auf, dass der 17-jährige Bad Sodener vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, so dass eine Blutprobe entnommen wurde. Auf den jungen Mann kommen jetzt Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Straßenverkehrsgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz zu. pol