24. Oktober 2018

Magistrat geht den ersten Schritt zur Zusammenlegung von Bauhof und Feuerwehr

Verfahren wird gestartet

Erweitern, abreißen oder verlegen – Die Zukunft des Schwalbacher Feuerwehrhauses in der Hauptstraße ist offen. Foto: Schlosser

Der Magistrat macht ernst mit der Zusammenlegung von Feuerwehr und Bauhof in der Berliner Straße. In ihrer nächsten Sitzungsrunde sollen die Stadtverordneten darüber entscheiden, ob für das heutige Bauhofgelände und die angrenzenden Wiesen- und Gartengrundstücke ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Wie berichtet möchte Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD) Bauhof und Feuerwehr am heutigen Standort des Bauhofs zusammenlegen. Da für die angrenzenden Grundstücke derzeit kein Baurecht besteht, muss zunächst ein Bebauungsplan erstellt werden. Aus den Wiesen und Gärten soll eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ werden. Künftig erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung „Zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 für den Teilbereich des Bauhofes“ und sein Geltungsbereich wird in Richtung der Verlängerung des Wiesenweges deutlich vergrößert. Außerdem möchte der Magistrat, dass die Stadtverordnetenversammlung die erforderlichen Änderungen des regionalen Flächennutzungsplanes von 2010 beantragt.
Nach Meinung des Magistrats muss der Standort der Schwalbacher Feuerwehr verlegt werden. Ursache ist, dass der Platz in der Hauptstraße für eine Erweiterung nicht ausreicht. Der künftige Standort der Feuerwehr soll auf dem Areal des städtischen Bauhofs sein. Für die Zusammenlegung beider Einrichtungen dort sprechen aus Sicht der Stadt mehrere Gründe.
Von diesem Standort aus können aufgrund seiner Lage in der Stadt innerhalb von zehn Minuten alle aktuell genutzten Gebäude innerhalb der geschlossenen Ortschaft erreicht werden. Somit wird unter Beachtung, dass die Stadt ausschließlich über ehrenamtliche Einsatzkräfte verfügt, sichergestellt, dass sie ihren Auftrag erfüllen kann, binnen zehn Minuten an jedem Punkt des Zuständigkeitsbereiches der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwalbach zu sein. Der Bauhof bietet auch Raum zur Erweiterung und erlaubt es außerdem Synergie-Effekte für Bauhof und Feuerwehr zu verwirklichen. Dies gilt beispielsweise für das Personal, für Büro- und Aufenthaltsräume, Waschhalle, Werkstatt sowie für ein Gefahrstofflager.
„Es ist uns sehr wichtig, die Bürger frühzeitig zu beteiligen. Dies geschieht nicht nur durch die Veröffentlichung der angestrebten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans. Wir laden außerdem zu einer Informationsveranstaltung ein“, erklärt Bürgermeisterin Christiane Augsburger.
Bei einer ersten Versammlung vor einigen Wochen erntete die Bürgermeisterin viel Kritik von den unmittelbaren Nachbarn, die über von den Ausbauplänen gar nicht begeistert sind und Widerstand angekündigt haben.
Sobald der Entwurf eines Bebauungsplans vorliegt, haben die Bürger Gelegenheit, die Planunterlagen im Rathaus für die Dauer von vier Wochen einzusehen. Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans geht indessen weiter, indem die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise das Regierungspräsidium, der Regionalverband, der Kreisausschuss, die untere Naturschutzbehörde, der BUND und der Naturschutzbund (NABU) beteiligt werden.
Im Besitz der Stadt befinden sich die derzeitigen Garten- und Wiesengrundstücke allerdings noch nicht. Christiane Augsburger sieht darin jedoch keine Probleme für ihr Vorhaben. „Wenn jemand nicht verkauft, bauen wir eben außen herum“, erklärte sie am Montag. red

 

Ein Gedanke zu „Verfahren wird gestartet

  1. Leserbrief zum Bericht „Das Verfahren wird gestartet“ und Kommentierung „Viele Fragezeichen“ aus SZ Nr. 43 vom 24.10.2018 .
    Die Schwalbacher Spitzen, „Viele Fragenzeichen“ von Mathias Schlosser haben den Nagel auf den Kopf getroffen und legt die Wunden des Magistrat offen. Im Wesentlichen ist hier nicht mehr hinzuzufügen. Nur inzwischen hat die Koalition den Beschluss gefasst den Bebauungsplan zu ändern und rund 9.000 m2 dem Grüngürtel zu entreißen um die Feuerwehr dort anzusiedeln. Entsprechend der Bodenrichtwerttabelle sind für diese gemischte Baufläche rund 4.4 Mio. € aufzuwenden (Richtwert 490 €/m2).
    Die von Mathias Schlosser angeführte Aufforderung an die Anwohner den Widerstand aufzugeben, so denke ich werden die meisten Anwohner Folge leisten, wenn wie aufgeführt, die Fragen schlüssig beantwortet werden. Hierzu zählt insbesondere eine aussagefähige Bedarfs- Entwicklungsplanung gem. § 2 der Feuerwehr- Organisationsverordnung des Landes Hessen, wie sie von zahlreichen Gemeinden bereits aufgestellt sind. Dass das BImSchG mit seinen technischen Anleitungen eingehalten werden muss versteht sich von selbst (Lärmimmission im reinen Wohngebiet 35 dB(A)).
    Wilfried Billmann

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