Musikunterricht soll für alle möglich sein: Deshalb gewährt die Musikschule Taunus auf Antrag Gebührenermäßigung, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen eines Haushalts unter dem doppelten Sozialhilfesatz liegt.
Familien, die „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ beziehen und dies über den Bescheid der ausstellenden Behörde nachweisen, erhalten 70 Prozent Ermäßigung, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Selbstverständlich gewährleistet die Musikschule strengste Vertraulichkeit. Voraussetzung für die langfristige Aufrechterhaltung einer Ermäßigung ist das regelmäßige Üben zu Hause. red