Wenn es stimmt, dass die Stadt demnächst das Heizkraftwerkgrundstück in der Adolf-Damaschke-Straße kauft und der Betreiber „Innogy“ sofort wieder ein langjähriges Erbbaurecht bekommen soll, dann wäre das eine schlechte Lösung für Schwalbach. Denn wohin so ein Erbbaurecht führen kann, haben die Bewohner der Limesstadt jahrelang an den hohen Fernwärmepreisen ablesen können.
Angesichts der guten Verdienstmöglichkeiten, die der Betreiber eines solchen Heizwerks als Monopolist hat, ist es unnötig, ihm eine derart luxuriöse Form der Zusammenarbeit anzubieten, auch wenn ihm die Anlagen auf dem Grundstück gehören und er dafür zu Recht eine Entschädigung fordern kann.
Was gar nicht geht, ist, dass ein Erbbaurecht beziehungsweise ein Versorgungsvertrag ohne eine Ausschreibung vergeben werden. Nur wenn auch Mitbewerber die Möglichkeit haben, Angebote abzugeben, gibt es den Wettbewerb, der nötig ist, um langfristig faire Preise zu erzielen. Denn die Bewohner der Limesstadt können schließlich ihren Wärmeanbieter nicht einfach mit wenigen Clicks bei „Check 24“ oder „Verivox“ wechseln.
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