23. März 2020

Prozess um mutmaßliche Gruppenvergewaltigung

Erster Freispruch

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten ihr Opfer über den Zaun zum "Schiffspielplatz" gehoben und die Frau dann in einer Holzhütte vergewaltigt. Foto: Schlosser

Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im September 2011 auf dem „Schiffspielplatz“ hat es am vergangenen Donnerstag überraschend ein erstes Urteil gegeben. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen.

Der heute 23-jährige Filippo A. ist der jüngste der Angeklagten. Er war zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt und hat stets beteuert, dass er nur zweimal kurz in die Holzhütte geschaut hat, in der die mutmaßliche Tat stattfand. Während die Anklage von einer Vergewaltigung ausgeht, behaupten die Angeklagten, in der Hütte einvernehmlich Oralsex mit dem mutmaßlichen Opfer gehabt zu haben.
Zwar wurden laut Landgericht DNA-Spuren von Filippo A. unter einem der Fingernägel des Opfers gefunden, für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung reiche das jedoch nicht aus. Man könne nicht ausschließen, dass die Hautpartikel des Jungen unter den Fingernagel gekommen sind, als er ihr über den Zaun des Spielplatzgeländes geholfen hat – wie es der Angeklagte immer behauptet hat. Der Freispruch nutzt dem Schwalbacher freilich nur wenig. Zu den Prozesstagen wurde er stets in Handschellen aus der Haftanstalt vorgeführt, in der er zurzeit wegen anderer Delikte einsitzt.
Am dritten Prozesstag des nunmehr zweiten Verfahrens wurde auch das Opfer, eine heute 46-jährige Frau aus Schwalbach, vernommen. Allerdings fand ihre Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, ebenso wie die Aussage einer Gutachterin, die die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers beurteilen sollte.
Fortgesetzt wird der Prozess gegen die übrigen vier Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt alle in Schwalbach wohnten, am Donnerstag, 26. März. MS

Lesen Sie dazu auch den Bericht „Anklage: Gruppenvergewaltigung“!

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