17. Februar 2021

Wahlfreiheit bei den Tarifen

Die Schwalbacher Grünen üben Kritik daran, dass das Stadtparlament den Verträgen zum Kauf des Heizkraftwerkgrundstücks in der Adolf-Damaschke-Straße in aller Schnelle noch vor der Kommunalwahl zustimmen soll. Die Öko-Partei, die jahrelang für einen Kauf gestritten hat, hat angekündigt, der Vorlage des Magistrats nicht zuzustimmen.

Vor allem stören sich die Grünen daran, dass das bisherige Preismodell, das private Kunden gegenüber gewerblichen benachteiligt, bis Ende 2027 festgeschrieben werden soll. Laut den Grünen hat sich der Bürgermeister Alexander Immisch (SPD) darauf festgelegt, noch vor der Kommunalwahl ein fertiges Verhandlungsergebnis zu präsentieren. Diese Festlegung führe dazu, dass das schwierige Thema einer gerechten und zukunftssicheren Tarifgestaltung erst gar nicht angepackt worden sei.

„Der mit heißer Nadel gestrickten Magistratsvorlage war nicht einmal ein Gutachten zu der Frage, ob die hier verlangten Fernwärmepreise dem durchschnittlichen Preisniveau anderer Fernwärmeversorgungsunternehmen entsprechen, beigefügt gewesen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Grünen.

Inzwischen liege das Gutachten vor. „Es kommt zu dem gar nicht überraschenden Schluss, dass für einen ganz bestimmten Abnahmefall, der als typisch unterstellt wird, der in Schwalbach verlangte Fernwärmepreis nur etwas über dem hessischen Durchschnitt liegt. Ob die zum Vergleich herangezogenen Fernheizwerke überhaupt vergleichbar sind, darüber enthält das Kurzgutachten keine Angaben und zu der entscheidenden Frage, ob es einfach hinzunehmen ist, dass die Stadt und die gewerblichen Anschlussnehmer ihren Fernwärmebezug günstiger abrechnen dürfen als die privaten Fernwärmekunden, nimmt es erst gar nicht Stellung“, weiß Fraktionsvorsitzende Barbara Blaschek-Bernhardt.

Die Gutachter würden an zwei Stellen ausdrücklich zu „einer genaueren Abstimmung mit dem Wärmenetzbetreiber“ raten und stellten fest, dass sie keine „Gewähr übernehmen, dass die Bewertung im Rahmen normativer und gesetzlicher Vorgaben erfolgt“ sei. Sie weisen darauf hin, dass es dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers – also der Stadt – obliegt, die gesetzlichen Vorgaben der Preisgestaltung einzuhalten. Sie stellten klar, dass mit dem Kurzgutachten „keine Bewertung der jeweiligen Preisbestandteile des Wärmepreises nach Angemessenheit“ erfolgt sei.

Nach Ansicht der Grünen sind das „gute Gründe“, um sorgfältig über die künftigen Preise zu beraten, wenn man sich bis zum Jahr 2028 festlegt. Die Grünen haben als Verhandlungsziel den Vorschlag der IG Fernwärme übernommen, dass auch private Fernwärmekunden die Wahl haben sollten, so günstig abrechnen zu dürfen wie die Stadt und gewerbliche Anschlussnehmer.

Die Grünen erklären, dass sie den Verträgen in der vorliegenden Form nicht zustimmen werden. Es gehe um gerechte Verbraucherpreise und darum, dass sich Energiesparen auch lohnen muss. „Den Verträgen blindlings zuzustimmen, wäre ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich ernsthaft um Klimaschutz bemühen“, meint Barbara Blaschek-Bernhardt. red

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