15. März 2021

„Ein historischer Moment“

Bürgermeister Alexander Immisch (links) drückt im Beisein von Notar Hansjörg Link (2.v.rechts) und der Ersten Stadträtin Monika Maier das Stadtsiegel auf den Kaufvertrag für das Grundstück des Fernheizkraftwerks. Foto: mag

In ihrer Sitzung am 4. März hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach den Kauf des Grundstücks des Fernheizwerkes beschlossen. Am Dienstag vergangener Woche war deshalb bei einem Notartermin in Frankfurt-Höchst ein historischer Moment für die Stadt: Das rund 3.400 Quadratmeter große Grundstück des Fernheizkraftwerks in der Adolf-Damaschke-Straße wechselte zu einem Kaufpreis von 1,98 Millionen Euro vom bisherigen Eigentümer Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt (NHW) in das Eigentum der Stadt Schwalbach.

„Die Stadt hat damit endlich die Fähigkeit erlangt, die künftige Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnstadt Limes, weiterer Stadtviertel und des Gewerbegebietes Am Kronberger Hang mitzugestalten. Eine jahrzehntelange Ursache kommunalpolitischer Debatten und privater Auseinandersetzungen ist damit im Interesse der Kunden, der Stadt und der Umwelt entschieden. Der Weg ist jetzt frei für neue Ideen und gemeinsame Projekte – für die Fernwärmekunden und im Kampf gegen den Klimawandel“, erklärt Bürgermeister Alexander Immisch.
Laut Monika Fontaine-Kretschmer, Technische Geschäftsführerin der NHW, wurde einem langwierigen Thema ein Ende gesetzt und so eine positive Zukunftssituation für alle Beteiligten geschaffen. Der Leiter des Vertriebsbereichs „Heating & Cooling Solutions Germany“ der „E.ON“, Dr. Henning Lustermann, sagt: „Wir können ab jetzt mit der Stadt selbst ins Gespräch kommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.“ Nach Ansicht von Reinhardt Dutschke, Bestandskundenmanager der „E.ON“ für die Schwalbacher Fernwärmeversorgung, wurde Mit diesem Ergebnis eine Basis geschaffen, „gemeinsam mit den Bürgern die Wärmeversorgung der Wohnstadt Limes weiter zu entwickeln“.
Die Laufzeit des Erbbaurechtes wurde der Stadt zufolge bis 31. Dezember 2027 begrenzt. Eine automatische Verlängerung des Erbbaurechtes gäbe es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr und die Stadt könne den Betrieb des Fernheizkraftwerks neu ausschreiben. Der den „E.ON“-Kunden zu berechnende Wärmelieferpreis dürfe das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht überschreiten. Werde gegen diese Verpflichtung verstoßen und könnte dies per Abmahnung nicht abgestellt werden, würde das Erbbaurecht auf die Stadt zurückfallen. Ein Kundenbeirat, der dem Informations- und Meinungsaustausch zur Fernwärmeversorgung und weiterer Energiedienstleistungen in Schwalbach dienen soll, werde eingerichtet. Hier seien neben den Vertragspartnern auch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Bürger beteiligt
Bei Notar Hansjörg Link in Frankfurt-Höchst wurden die Unterschriften geleistet wie folgt: Zuerst schloss die NHW den neuen Erbbaurechtsvertrag und den dritten Nachtrag zum Betriebsvertrag mit der „E.ON“. Danach unterschrieben die NHW und die Stadt den Kaufvertrag über das Fernheizkraftwerk-Grundstück. Dann trat die Stadt Schwalbach in die bisher von der NHW gehaltenen Rechtspositionen und übernommenen Verpflichtungen ein. Und schließlich haben Stadt und „E.ON“ die Vereinbarung für den Kundenbeirat unterzeichnet. red

Ein Gedanke zu „„Ein historischer Moment“

  1. Das ist ein starkes Stück: am gleichen Tag wurde der Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass 19 Mio. EUR bei der Greensill Bank vermutlich versenkt wurden und mittags wird der Kaufvertrag über 2 Mio. EUR abgeschlossen! Es sind ja nicht nur die 2 Mio. EUR für das Grundstück, sondern vielmehr das mögliche finanzielle Risiko für die Stadt. 2027/2028 werden wir sehen, wie gut dieser Deal wirklich ist. Wir legen uns das Thema jedenfalls auf Termin und werden dann nachrechnen!

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