17. November 2021

Vorwürfe von Katja Lindenau sind „absurd“

SPD wehrt sich

Die SPD-Fraktion bezeichnet den Auftritt von Katja Lindenau (B90/Die Grünen) in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11. als „Fastnachtsscherz“ und wehrt sich gegen die Vorwürfe, die Lindenau erhoben hat.

Die habe mit ihrer vermeintlichen „persönlichen Erklärung“ nicht nur gegen die Geschäftsordnung des Stadtparlaments verstoßen, sondern auch falsche Inhalte verbreitet. Wie berichtet war es am Ende der Sitzung zu Tumulten gekommen. Große Teile der SPD- und der CDU-Fraktion verließen den Saal aus Protest, während Lindenau am Rednerpult stand. Lesen Sie dazu auch den Bericht „Tumult am Ende der Sitzung“!

Die SPD kritisiert, dass die „persönliche Erklärung“ von Katja Lindenau keine war. „Die Grünen versuchen wiederholt, diese Redezeit für Kommentare aktueller politischer Streitpunkte zu nutzen. Das verstößt nicht nur gegen die Geschäftsordnung, sondern ist auch ausgesprochen unkollegial, da es sich hierbei um einen Redebeitrag einer Sitzung handelt, bei dem keine Gegenrede mehr vorgesehen ist“, schreibt die SPD-Fraktion in einer Stellungnahme. Außerdem haben Katja Lindenau Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst (SPD-Fraktion) „überrumpelt“.

Laut SPD-Fraktion habe Pabst in einem Brief zwischenzeitlich bedauert, dass er die Angriffe auf Mitglieder der Versammlung sowie „ein politisches Statement in eine persönliche Erklärung verpackt“ zunächst geduldet habe. Außerdem soll der Stadtverordnetenvorsteher den Auftritt von Katja Lindenau als „unwürdig“ bezeichnet haben.

Neben den formalen Verstößen ärgert die SPD aber auch der Inhalt der „persönlichen Erklärung“. „Was vorgetragen wurde, entbehrt jeglicher Grundlage. Die harsche Kritik von Frau Lindenau ist absurd und wird von uns strikt zurückgewiesen“, schreibt die SPD-Fraktion.

Die SPD vermutet, dass die Grünen zu „unfairen Mitteln“ greifen, weil ihnen das Ergebnis des Akteneinsichtsausschuss zur Greensill-Affäre nicht gefalle, weil der Bürgermeister „entlastet“ werde.

Abschließend erklärt die SPD-Fraktion, dass sie sich „nun gerne wieder konkreter und konstruktiver Kommunalpolitik im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Stadt widmen“ würde. Die vollständige Stellungnahme der SPD-Fraktion finden Sie hier. red

Ein Gedanke zu „SPD wehrt sich

  1. Der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung an den Akteneinsichtsausschuss wurde in der öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 formuliert und beschlossen. Vorlage, Beschluss und Niederschrift sind im RIS hinterlegt und leider erst seit heute für Bürger:innen aufrufbar. Hier der Auszug aus der Sitzungsniederschrift mit dem Auftrag an den Akteneinsichtsausschuss, der meiner Ansicht nach nicht erfüllt wurde:

    TOP-Mappe von TOP 6 der 36. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2021
    06. Bildung eines Akteneinsichtsausschusses im Zusammenhang mit der Geldanlage bei
    der Greensill Bank
    (Vorlage Nr. 18/A 0180 vom 15.03.2021, FDP Fraktion)
    Nach kontroverser Diskussion kommt die Stadtverordnetenversammlung zu folgendem
    Ergebnis.
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
    1. Die Stadtverordnetenversammlung bildet einen Akteneinsichtsausschuss nach §
    50 HGO hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen der Stadt Schwalbach mit der
    Greensill Bank in den Jahren 2020 und 2021.
    2. Der Akteneinsichtsausschuss hat das Ziel die Grundlagen, Geschäftsprozesse
    und Entscheidungen für Geldanlagen der Stadt Schwalbach bei der Greensill Bank
    im unter zu 1) genannten Zeitraum nachvollziehen zu können und transparent zu
    machen.
    3. Der Akteneinsichtsausschuss soll insbesondere die folgenden Fragen klären:
    a. Wie erfolgte die Kommunikation der Stadtverwaltung der Stadt Schwalbach rund
    um den Vorfall zur Greensill Bank, insbesondere
    i. Wann hat die Verwaltung / der Bürgermeister Kenntnis von einer möglichen
    Zahlungsunfähigkeit der Greensill Bank erlangt?
    ii. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntniserlangung wann ergriffen?
    iii. Wann wurde der Magistrat und wann die
    Stadtverordnetenversammlung in Kenntnis gesetzt?
    iv. Warum wurde die vorbereitete Pressemitteilung nicht unmittelbar nach der
    Pressekonferenz am Morgen veröffentlicht, sondern erst abends?
    b. Welche Personen mit welchen Geschäftsinteressen waren bei der Anbahnung,
    dem Abschluss und dem Vollzug der Geschäfte der Stadt Schwalbach mit der
    Greensill Bank involviert, insbesondere
    i. Welche Berater und Vermittler waren konkret involviert? (Liste mit den Namen
    aller Unternehmen/Personen, die im Falle einer kommunalen Geldanlage
    angesprochen werden, um ein Angebot zu übermitteln, per 01.01.2020,
    30.06.2020, 30.09.2020, 31.12.2020)
    ii. Welche Provisions- und andere Zahlungen wurden mit den Beratern und
    Vermittlern vereinbart?
    c. Welche internen Sicherungsmechanismen existierten zum Zeitpunkt der
    Geschäfte der Stadt Schwalbach mit der Greensill Bank hinsichtlich Geldanlagen
    bzw. inwiefern wurden diese beachtet, insbesondere
    i. In welche Geldanlagen wurde in dem genannten Zeitraum investiert?
    ii. Gibt es Anlagerichtlinien und wenn ja, sind diese eingehalten worden? Wie
    häufig wurden Anlagerichtlinien überprüft und an die aktuelle
    Marktlage/Erfordernisse angepasst? Woran orientierte sich dieses?
    iii. Welche Ziele waren in den Anlagerichtlinien formuliert?
    iv. Wie wurde eine Diversifizierung des Portfolios sichergestellt und wie oft
    wurde das Portfolio überprüft?
    v. Fand eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen (wie verändert sich z.B.
    das Rating bei den Instituten) statt?
    vi. Gab es einen regelmäßigen Reviewtermin zur Information/Eskalation? Welche
    Exitstrategien wurden implemetiert?
    Seite 3
    TOP-Mappe von TOP 6 der 36. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2021
    4. Der Akteneinsichtsausschuss soll hierfür insbesondere in folgende Unterlagen
    Einblick nehmen:
    a. Vollständiger Schriftwechsel und Vertragsunterlagen der Stadt Schwalbach mit
    der Greensill Bank in den Jahren 2020 und 2021
    b. Vollständiger Schriftwechsel und Vertragsunterlagen der Stadt Schwalbach mit
    allen Beratern und Vermittlern der Stadt Schwalbach, die in dem
    gegenständlichen Zeitraum Anlagegeschäfte der Stadt Schwalbach begleiteten,
    vorbereiteten oder vermittelten
    c. Alle internen Richtlinien, Vorgaben, Kompetenzregelungen für die Geldanlagen
    der Stadt Schwalbach, die in den Jahren 2020 und 2021 gültig waren
    d. Vollständiger interner Schriftwechsel der Stadtverwaltung betreffend der
    Geldanlagen der Stadt Schwalbach bei der Greensill Bank in den Jahren 2020
    und 2021
    e. Alle Unterlagen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Geldanlagen der Stadt
    Schwalbach in den Jahren 2020 und 2021
    5. Der Akteneinsichtsausschuss wird als besonderer Ausschuss neben den ständigen
    Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung gebildet. Er hat dieselbe Anzahl
    Mitglieder, wie der Haupt- und Finanzausschuss. Seine Zusammensetzung richtet
    sich nach den Fraktionsstärken. Er nimmt seine Arbeit unverzüglich auf.
    6. Der Akteneinsichtssauschuss soll auch in der neuen Legislaturperiode (19)
    automatisch weiterbestehen bleiben, bis er seinen Zweck erfüllt hat.

    Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 34
    Nein-Stimmen: 0
    Enthaltungen: 0
    angenommen

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