14. Januar 2022

Führerscheinumtausch im Bürgerbüro möglich

Aus alt mach neu

Die alten Führerscheine aus Papier, grau beziehungsweise rosa, müssen bis zum Jahr 2033 sukzessive in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Seit Jahresbeginn kann dieser Pflichtumtausch der Führerscheine im Bürgerbüro beantragt werden.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Schwalbacherinnen und Schwalbacher auf diesem Weg eine weitere Dienstleistung vor Ort anbieten können und den Führerscheininhabern den zweimaligen Weg zum zuständigen Straßenverkehrsamt in Hofheim ersparen“, sagt Bürgermeister Alexander Immisch. Der besondere Bürgerservice für den Umtausch der Papierführerscheine wird durch eine Kooperation der Städte und Gemeinden mit dem Main-Taunus-Kreis ermöglicht. Natürlich ist der Umtausch auch weiterhin im Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises möglich.

Für die Beantragung des Umtausches werden ein Personalausweis oder Pass, der aktuelle Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,30 Euro benötigt. Ein vorab bereits ausgefülltes Antragsformular kann mitgebracht werden. Es steht im Internet unter schwalbach.de im Bereich Dienstleistungen unter dem Reiter „Führerscheinumtausch“ zum Download zur Verfügung.

Wird zusätzlich ein Internationaler Führerschein für das außereuropäische Ausland benötigt, kann dieser gleichzeitig mitbeantragt werden. Hierfür sind ein weiteres Passfoto und eine zusätzliche Gebühr von 14,25 Euro mitzubringen. Die Bearbeitungszeit beträgt zirka sechs Wochen.

Der alte Führerschein kann bei Aushändigung des neuen entwertet wieder ausgehändigt werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, wird er vernichtet.

Weitergehende Informationen und die Umtauschfristen für die verschiedenen Geburtsjahrgänge gibt es ebenfalls auf der städtischen Internetseite. red

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