18. Januar 2022

Zweckentfremdung stellt einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften dar

„Zweck einer Garage ist das Auto“

Um den knappen Parkraum auf öffentlichen Flächen konkurrieren immer mehr Autos. Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadtverwaltung daran, dass die notwendigen Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge nicht nur herzustellen sind, sondern entsprechend ihrer Zweckbestimmung während der gesamten Nutzungszeit befahrbar sein müssen.

Für andere Zwecke sind Garagen nicht zugelassen. Eine Zweckentfremdung notwendiger Stellplätze, wie beispielsweise Garagen, ist unter anderem anzunehmen, wenn eine anderweitige Nutzung, wie zum Beispiel als Abstellraum, Werkstatt, Wohn-oder Hobbyraum vorliegt oder bewegliche Gegenstände, wie Mobiliar, Rasenmäher, Gartenabfälle, Gartenmöbel, Umzugskartons, etc. in einem solchen Umfang oder einer solchen Größe abgestellt werden, dass ein Befahren der Garage nicht oder nur erschwert möglich ist.
Die Zweckentfremdung von Garagen für Kraftfahrzeuge stellt einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften dar. Die Bauaufsichtsbehörde kann in diesem Fall Maßnahmen zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände ergreifen. red

3 Gedanken zu „„Zweck einer Garage ist das Auto“

  1. Naja, wenn es aber Garagenbesitzer gibt, die ihre Garage seit 40 Jahren vollstellen bis zum Anschlag und dann mit ihrem Auto anderen Nachbarn den Parkplatz wegnehmen, dann finde ich das schon respektlos den Nachbarn gegenüber!!! Und dann entstehen wegen solcher Dinge Nachbarschaftsstreitigkeiten.

  2. Herborn hat es nicht begriffen: öffentliche Parkplätze werden von Zeitgenossen blockiert, weil sie entweder ihre Garagen zumüllen oder schlicht zu bequem sind, ihre Fahrzeuge hineinzufahren. Dieses Verhalten ist angesichts der angespannten Parkplatzsituation egoistisch. Der Artikel war ein Appell an solche Mitbürger, darüber vielleicht mal nachzudenken.

  3. Gibt es heutzutage nichts wichtigeres, als zu überprüfen wie und in welchem Umfang, private Garagen auf Privaten Grundstücken von den Inhabern genutzt werden ?
    Wenn ich z.B. kein KFZ besitze muss meine Garage also leer bleiben…….
    und der Rasenmäher steht neben den Fahrrädern und dem Grill und den Gartenmöbeln im Wohnzimmer ?
    Ernsthaft, das kann es doch nicht sein oder ?

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