4. Februar 2022

Jetzt Anträge stellen

Zuschüsse für Sozialwohnungen

Mit Zuschüssen des Landes wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnraum gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 8. April beim Kreis eingereicht werden.

Das Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ dient dem Erwerb von sogenannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren bisherige Bindung zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2024 ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.

Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt bei zehn Jahren.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer 06192/201-1656 oder per E-Mail an finanz-rechnungswesen@mtk.org entgegen. Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und zum Antragsverfahren. red

Ein Gedanke zu „Zuschüsse für Sozialwohnungen

  1. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

    für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und
    für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50
    pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben.

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