29. September 2022

„FDP & Freie Bürger“ wollen Anlagerichtlinie zur Überarbeitung an den Magistrat zurückgeben

Anlagerichtlinie nicht beschlussreif

Die Magistratsvorlage vom 30. August soll „FDP & Freie Bürger“ zufolge die Anlagerichtlinie auf den Weg bringen, die Geldanlagen der Stadt Schwalbach künftig regeln soll. Nach Sichtung und Beratung der Vorlage kommt die Fraktion „FDP & Freie Bürger“ zu dem Ergebnis, dass die Vorlage nicht beschlussreif ist.

Die vorliegende Anlagerichtlinie würde aus mehreren Quellen zusammenkopiert und um Schwalbach-spezifische Regelungen ergänzt. Das sei für sich genommen kein Problem – solange die Inhalte zusammenpassen würden. Dies tun sie nach Meinung der Freien Demokraten allerdings nicht.
Das Ergebnis ist, dass eine der ersten Vorlagen, die der neue Erste Stadtrat Milkowitsch vorgelegt hat, aus Sicht der Liberalen nochmals zurück in den Magistrat muss, um dort überarbeitet zu werden. Umfangreiche Anmerkungen zur Vorlage haben die Liberalen bereits vorgelegt. Die Richtlinie sei an vielen Stellen inkonsistent, redundant, unpräzise und fehlerhaft.
„Vom neuen Ersten Stadtrat, der als Jurist und Verwaltungsexperte von der Koalition angekündigt wurde, haben wir gerade im sensiblen Bereich der Geldanlage eine qualitativ bessere Vorlage erwartet. Diese Vorlage ist unausgereift und überzeugt uns nicht“, meint die Fraktion. Weitere, inhaltliche Punkte werden nach Abschluss der Überarbeitung der Anlagerichtlinie im Ausschuss zu beraten sein.
Ein zentraler Diskussionspunkt für „FDP & Freie Bürger“ ist die geplante Vorgehensweise bei der Anlageentscheidung: In einem mehrstufigen Verfahren soll diese final vom Magistrat getroffen werden. „Dies passt nicht zur Forderung von SPD und CDU, dass fachliche Kompetenz im Bereich der Geldanlagen in der Finanzverwaltung aufgebaut werden soll. Der aus ehrenamtlichen Stadträten bestehende Magistrat kann diese fachliche Qualifizierung nicht haben – er hat dann aber das letzte Wort bei der Anlageentscheidung. Hinzu kommt, dass die Entscheidung vom Magistrat auf Basis einer kurzfristig eingebrachten Tischvorlage erfolgen soll. Das verbessert den Status Quo nicht. Wir gehen davon aus, dass dem Ersten Stadtrat als Kämmerer und seinen Mitarbeitern die richtige Anwendung der Anlagerichtlinie gelingt und eine Rückversicherung beim Magistrat überflüssig ist“, argumentieren die Liberalen.
Die Magistratsvorlage zur Anlagerichtlinie sowie die Anmerkungen von „FDP & Freie Bürger“ gibt es hier. red

Ein Gedanke zu „Anlagerichtlinie nicht beschlussreif

  1. Im Kern ist der Entwurf der Anlagerichtlinie ein Misstrauensvotum gegenüber den handelnden Personen der Verwaltung. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, dass der Magistrat immer entscheiden soll, obwohl die Gelder der Stadt ohnehin nur bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen angelegt werden dürfen. Entscheidend ist die Beschränkung auf bestimmte „sichere“ Banken. Wäre diese in der Vergangenheit eingehalten worden, hätte es den Fall „Greensill“ nicht gegeben.
    Kritik verdient auch, dass nach dem Entwurf lediglich drei Angebote eingeholt werden müssen und Angebote von Anlagevermittlern nicht berücksichtigt werden sollen. Dies bedeutet, dass die Stadt auf bessere Konditionen, die Anlagevermittler bieten könnten, von vornherein verzichtet und wenig Aufwand bei der Marktanalyse betreiben muss. Ein vernünftiger Umgang mit dem Geld der Bürger ist dies nicht.

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