„Ein gebranntes Kind scheut das Feuer“, „Doppelt genäht hält besser“, „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Man könnte viele Weisheiten bemühen um den Entwurf der neuen Anlagerichtlinie zu beschreiben, die Kämmerer Thomas Milkowitsch und der Magistrat jetzt dem Stadtparlament präsentiert haben.
Doch bei aller Vorsicht, die der Magistrat nach dem Greensill-Desaster in Zukunft bei Geldanlagen walten lassen will: Dieses Regelwerk ist weltfremd und bietet zudem keine ausreichende Sicherheit vor einem neuerlichen Verlust in Millionenhöhe.
Zwar ersetzt die Anlagerichtlinie das verheerende Zwei-bis-vier-Augen-Prinzip aus der frühen Immisch-Ära durch ein 24-Augen-Prinzip. Mehr Professionalität garantiert es deswegen aber nicht. Denn auch wenn der gesamte Magistrat künftig über Festgelder entscheiden soll, bleibt das Problem, dass in diesem Gremium wieder keine Finanzexperten sitzen und im Zweifel ehrenamtliche Laien zu falschen und sehr, sehr teuren Anlageentscheidungen kommen können. Gebraucht wird professionelle Expertise in der Finanzverwaltung – sei es durch geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sei es durch externe Beratung.
Zudem macht die neue Anlagerichtlinie Festgeldanlagen faktisch unmöglich, da die Angebote oft nur wenige Tage gelten, der Magistrat sich aber maximal einmal pro Woche trifft.
So ehrenhaft der Versuch erscheint, in Zukunft ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen zu wollen: Dieser Entwurf hat so gravierende Schwächen, dass er so nicht stehen bleiben kann.
Lesen Sie dazu auch den Bericht „Anlagerichtlinie nicht beschlussreif“ und schreiben Sie Ihre Meinung in das Feld unten!