24. Oktober 2022

Anlagerichtlinie soll Verluste von Festgeldern künftig verhindern

Neue Regeln für Geldanlagen

Anderthalb Jahre nach dem mutmaßlichen Verlust von 19 Millionen Euro durch Festgeldanlagen bei der Greensill-Bank, haben die Stadtverordneten am vergangenen Donnerstag eine neue Anlagerichtlinie für die Stadt Schwalbach beschlossen. Obwohl diese deutlich strengere Regeln vorsieht als bisher, gab es Kritik von der Opposition.

Nach dem jetzt beschlossenen Regelwerk, darf die Stadt Schwalbach Gelder nur noch bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit Sitz in Deutschland sowie bei der Bundesbank anlegen. Mehr als zehn Prozent des gesamten Anlagevermögens dürfen nicht bei einer Bank geparkt werden. Einzelne Anlagen dürfen nicht größer als fünf Millionen Euro sein und auch bei einer einzelnen Bank dürfen nicht mehr als fünf Millionen Euro angelegt werden.

Darüber hinaus haben die Stadtverordneten beschlossen, dass die Stadt nicht mehr mit Anlagevermittlern zusammenarbeiten darf und dass alle Geldanlagen künftig genau dokumentiert werden müssen. Die Vorschläge für Festgelder erarbeitet weiter die Stadtkasse. Über die Leiterin der Finanzverwaltung und den Kämmerer sollen die Vorschläge dann in den Magistrat gelangen, der dann entscheiden soll.

Kämmerer Thomas Milkowitsch (CDU) erklärte, die Verwaltung habe „mit kühlem Kopf und ruhiger Hand“ die neue Richtlinie erarbeitet, die die alten Regelungen „deutlich verschärfe“. Auch Eyke Grüning von der SPD und Kathrin Behrens von der CDU lobten die neue Anlagerichtlinie. „Wir sind sehr zufrieden“, sagte Behrens. Das neue Regelwerk sei „sauber reflektiert“.

Das sah die Opposition ganz anders. Stephanie Müller von „FDP & Freie Bürger“ nannte die Vorlage „Murks“. Sie bemängelte handwerkliche Fehler, Ungenauigkeiten und unklare Paragraphen, die in einer Anlagerichtlinie einfach sauberer formuliert sein müssten. „Ich kann nur hoffen, dass mit dieser Anlagerichtlinie keine weiteren Fehlanlagen passieren.“

Ähnlich argumentierten die Grünen: „Die Richtung ist richtig, aber die Vorlage ist so noch nicht beschlussfähig“, sagte Lukas Bosina. Er beklagte, dass der Magistrat etwas „hinschludern“ könne und die Mehrheit von SPD und CDU winke es durch.

Kritisiert wurde auch das Abstimmungsverfahren. Im lockeren Gespräch hatten Eyke Grüning und Kathrin Behrens im Haupt- und Finanzausschuss noch einige redaktionelle Änderungen an der ursprünglichen Vorlage von Thomas Milkowitsch vorgenommen. Formell abgestimmt worden war darüber im Ausschuss nicht, weshalb sich vor allem die Grünen beschwerten, dass man ja gar nicht genau wisse, über welche Fassung eigentlich abgestimmt werden soll. Stadtverordnetenvorsteher Günter Pabst (SPD) glaubte, dies dadurch heilen zu können, dass er die geänderten Sätze noch einmal vorlas.

Mit den Stimmen von SPD und CDU wurde die Anlagerichtlinie schließlich verabschiedet. FDP/Freie Bürger und die Grünen lehnten die Vorlage ab. MS

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