29. November 2022

Öffentliche Informationsveranstaltung am 20. Dezember

„E.on“ informiert Fernwärmekunden

Wenige Tage nach einem Brief des Fernwärme-Kundenbeirats an „e.on“ hat das Unternehmen geantwortet. Wie Bürgermeister Alexander Immisch mitteilt, hat „e.on“ den Kundenbeirat gebeten, die folgenden Informationen an die Fernwärmekunden weiterzuleiten:

Die finanzielle Entlastung für den Dezember wird wie folgt umgesetzt: Von Kunden, die mit „e.on“ einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. „E.on“ verwendet stattdessen die vom Staat erhaltene Soforthilfezahlung. Als Kunde muss man in diesem Fall nichts weiter tun.

Kunden, die die Abschlagszahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise per Dauerauftrag oder Überweisung, müssen die Abschlagszahlung für Dezember nicht leisten. Auch hier wird der staatliche Erstattungsbetrag als Kundenguthaben verrechnet. Wenn ein Kunde dennoch eine Abschlagszahlung für Dezember 2022 geleistet hat, beziehungsweise leisten möchte, wird „e.on“ diese Zahlung ebenfalls dem Kundenkonto gutschreiben und mit der nächsten Wärmerechnung verrechnen.

Im kommenden Jahr soll als nächste Stufe die sogenannte Wärmepreisbremse die Wärmepreise weiter dämpfen. Wie sich dies auf die Abschläge für das neue Jahr auswirkt, könne „e.on“ „leider noch nicht final“ mitteilen. Weitere Informationen erhalten Kunden auf der „e.on“-Internetseite „Soforthilfe“.

Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 20. Dezember wird „e.on“ zu den folgenden Themen informieren: die Grundlagen der Jahresabrechnungen, die Situation an den Energiemärkten vor und während des Krieges in der Ukraine sowie die Maßnahmen des Staats zur Abfederung von Mehrbelastungen bei privaten Verbrauchern und Unternehmen.

Bei dieser Gelegenheit können auch alle anderen Informationen wie die Unterstützung durch das Sozialamt oder Energieberatungsangebote weitergegeben werden. red

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