Man braucht schon ein großes Blatt Papier, wenn man sich die Formel für die Ermittlung des Fernwärme-Arbeitspreises mit ihren drei Indizes und der monatsgenauen Gewichtung einmal aufschreiben möchte. Doch auch wenn am Ende jede Menge Zahlen und Buchstaben auf dem Papier stehen, so liefert die Formel ein eindeutiges Ergebnis. Anders als bei den drastischen Preiserhöhungen im Supermarkt ist es zwar kompliziert, aber transparent, warum die Fernwärmepreise in Schwalbach so stark gestiegen sind.
Rechtlich wird es daher wahrscheinlich kaum möglich sein, den jeweiligen Betreiber des Heizwerks in der Adolf-Damaschke-Straße auf niedrigere Preise zu verklagen, selbst wenn er durch geschickten Einkauf einen ordentlichen Gewinn gemacht haben sollte – was sich nicht beweisen lässt.
Jenseits der juristischen Auslegung zeigt die Realität aber, dass die Preise zurzeit zu hoch sind und viele Bewohnerinnen und Bewohner der Limesstadt überfordern. Daher ist es dringend erforderlich, die Preisanpassungsformel zu überarbeiten und eine Art Notbremse für extreme Preisschwankungen einzubauen, auch wenn die Formel dadurch noch einmal länger und komplizierter wird. Und genauso wichtig ist, dass der tatsächliche Verbrauch in Zukunft eine größere Rolle spielt als bisher. In Zeiten des Klimawandels muss sich Energiesparen einfach lohnen – auch in der Limesstadt.
Lesen Sie dazu auch den Bericht „Wir wollen Transparenz“ und schreiben Sie Ihre Meinung in das Feld unten!
Lieber Herr Schlosser,
ich habe Ihrer Behauptung widersprochen dass es nicht möglich ist den Betreiber zu verklagen.
Meiner Auffassung nach ist es sicher möglich ihn zu verklagen.
Den Ausgang muss man dann natürlich abwarten.
Allerdings gibt es ja diverse Gesetze und Verordnungen zur Fernwärme.
Und eon selber scheint sich der Sache gar nicht so sicher zu sein wie Sie.
Lassen sie doch sämtliche Widersprüche unbeantwortet und unternehmen bis dato auch nichts gegen Zahlungsverweigerer.
Liebe Frau Ferdinand, das ist keine Behauptung, sondern eine persönliche Einschätzung, die ich selbstverständlich nach genauer Einarbeitung getroffen habe. Da stehen übrigens auch die Wörter „wahrscheinlich“ und „kaum“. Denn selbstverständlich kann es sein, dass ein Gericht zu Gunsten der Fernwärmekunden entscheidet. Ich halte das nur nicht für wahrscheinlich. Falsch ist dagegen Ihre Behauptung, dass eine Klage „ganz sicher“ zum Erfolg führen wird. Denn was bei einem Gerichtsverfahren herauskommt, weiß man erst, wenn der Richter das Urteil gesprochen hat.
18.08.2023
Sammelklage E.ON: Entscheidung über Verfahren im Herbst
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Umfrage zu den Preiserhöhungen der E.ON Energy Solutions GmbH durchgeführt, um die Möglichkeiten einer Sammelklage zu prüfen. Leider kann der vzbv erst im Herbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er gegen die Preiserhöhungen von E.ON gerichtlich vorgeht. Hintergrund: Anders als ursprünglich geplant, verabschiedet der Bundesrat das neue Gesetz zur Anpassung der bisherigen Musterklage an europäisches Recht frühestens am 29. September.
Dies erreichte Alle, die sich für eine mögliche Sammelklage registriert haben. Jenseits der Formelerklärungen durch die Betreiber EON oder jetzt den EON Abkömmling Süwag bleibt grundsätzlich zu klären, was Fernwärmebetreiber künftig dürfen und wer sie kontrolliert.
Nach wie vor sind Fernwärmeverpflichtete in einer deutlich schlechteren Rechtsposition als normale Mieter oder „freie“ Eigentümer.
Über die Preisformeln werden statistische Relationen hin zu konkreten Rechnungstellungen verarbeitet und damit „objektiv“ Transparenz hergestellt. Nach wie vor aber ist keinerlei Bereitschaft vorhanden, Anschlusswerte für wärmegedämmte Gebäude neu zu berechnen und so die Grundlast ebenfalls neu zu definieren. Weder Mieter noch Hauseigentümer haben derzeit ohne neue gesetzliche Vorgaben auch nur den Hauch einer Chance, energetische Vorleistungen auch angemessen honoriert zu bekommen.
Transparenz herrscht dann, wenn der Betreiber für jede Liegenschaft explizit nachvollziehbar darlegt, dass die abgerechnete Energiemenge fur den Abrechnungszeitraum unumgänglich notwendig war. Daß der Gebäudekörper aufgrund seiner energetischen Substanz mit dieser Menge Heizenergie (Fernwärme) auch beliefert werden musste.
Bisher ist nur die Weigerung der Betreiber bekannt, Anschlusswerte nach erfolgter Sanierungen oder nachweislich niedriger Verbräuche durch zusätzliche, vom Gebäudeigentümer installierter Wärmequellen (Wärmepumpen), zu reduzieren. Die Mieter der NH, die seit rund 20 Jahren in energetisch sanierten Häusern wohnen und dafür eine höhere Miete zahlen, haben auf der anderen Seite keinen Gewinn durch niedrigere Anschlusswerte und damit eringere Heizgrundkosten.
Es ist kompliziert und leider nur in Bruchstücken transparent.
Was wäre wohl, wenn im dichtbesiedelten Schwalbach das Fernwärmeangebot auf das gesamte Stadtgebiet erweitert wird und das noch ohne Anschluss- und Benutzungszwang?
Wäre dann eine höhere Transparenz, eine umfassende Nachvollziehbarkeit der Preise gegeben?
„Rechtlich wird es daher wahrscheinlich kaum möglich sein, den jeweiligen Betreiber des Heizwerks in der Adolf-Damaschke-Straße auf niedrigere Preise zu verklagen, selbst wenn er durch geschickten Einkauf einen ordentlichen Gewinn gemacht haben sollte – was sich nicht beweisen lässt.“
Wie können Sie sowas behaupten? Ganz sicher ist das möglich. Dass die Formel existiert und man damit rechnen kann, sagt gar nichts darüber aus ob sie rechtskonform (oder doch sittenwidrig) ist.
Es wäre besser gewesen sich in die Materie mal einzuarbeiten, bevor man solche Kommentare abgibt. Zeit genug war ja mittlerweile.