5. September 2023

„E.ON“ hat laut IG Fernwärme in drei Jahren pro Reihenhaus 3.000 Euro zu viel verlangt

IG Fernwärme fordert Entschädigung

In der Diskussion um die Schwalbacher Fernwärmepreise fordert die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme eine freiwillige Entschädigung für die Schwalbacher Fernwärmekunden. Auch wenn „E.ON“ die Preisformel rechnerisch richtig anwende, seien die Preise in Schwalbach höher als es für einen Monopolisten angemessen ist.

Laut IG Fernwärme gibt es in ganz Deutschland nur wenige Fernwärmeversorger, die eine derart „ungünstige Berechnungsformel“ bei den Abrechnungen zu Grunde legen. Der „börsennotierte Gaspreis“, der die Formel in Schwalbach wesentlich beeinflusst, ist nach Auffassung der IG Fernwärme als Maßstab „ungeeignet“. Bezogen auf ein nach Ansicht von „E.ON“ typisches Reihenhaus in Schwalbach ergibt sich laut IG Fernwärme für die Jahre 2020, 2021, 2022 ein „Gesamtschaden“ von etwa 3.000 Euro, wenn man die hiesigen Preise mit denen anderer Versorgungsunternehmen vergleicht.
Obwohl die Fernwärmekunden den Vertrag und damit die Preisformel akzeptiert hätten, sei die Vereinbarung nicht der alleinige Maßstab. „Monopolversorger dürften nicht beliebig hohe Preise verlangen und da lohnt ein Blick auf das nun ein Jahrzehnt zurückliegende Kartellverfahren gegen den hiesigen Heizwerkbetreiber“, heißt es in einer Mitteilung der IG Fernwärme.
Bei Anwendung der gleichen Vergleichsparameter und des gleichen Rechenschemas ergab sich der IG Fernwärme zufolge damals für die Jahre 2010, 2011 und 2012 eine Preisüberschreitung von insgesamt etwa 1.270 Euro. Man einigte sich schließlich auf eine „freiwillige“ Rückzahlung von 554 Euro, die in späteren Jahren mit Forderungen aus Fernwärmebezug verrechnet wurde.
Dieses Mal sei der Schaden – bezogen auf das „Musterhaus“ – mit etwa 3.000 Euro mehr als doppelt so hoch. Viele Fernwärmekunden erwarteten deshalb einen vierstelligen Eurobetrag als Entschädigung für „zuletzt stark überhöhte Fernwärmepreise“. Dr. Rainer Roßberg, der für die IG Fernwärme schon seit vielen Jahren die in Schwalbach und andernorts verlangten Fernwärmepreise miteinander vergleicht, sieht in einer freiwilligen Entschädigung sogar eine Chance, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. „Wir sollten dieses Mal schneller zu einer Einigung kommen. Und wir sollten uns dabei an den Maßstäben orientieren, die auch bei dem früheren Verfahren schon angewendet worden sind“.
Der aktuelle Heizwerkbetreiber Süwag hält die Preisformel dagegen nicht für ungeeignet und geht davon aus, dass sie die Veränderungen am Gasmarkt angemessen ausdrückt. Darüber hinaus seien Preisvergleiche zwischen Fernwärmegebieten generell schwierig, da jedes Versorgungsgebiet anders sei. red

5 Gedanken zu „IG Fernwärme fordert Entschädigung

  1. 20.11.2023
    E.ON: vzbv reicht Sammelklage wegen unzulässiger Preiserhöhungen ein

    Der Fernwärmeanbieter E.ON hat in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Eine Sammelklage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebende Guthaben erstattet.

    Was Sie jetzt wissen müssen:

    ● E.ON erhöhte in den letzten Jahren einseitig die Preise in laufenden Fernwärmeverträgen um mehrere 100 Prozent. Aus Sicht des vzbv ohne Grundlage.

    ● Wer an der Sammelklage teilnimmt, kann bei Erfolg direkte Rückzahlungen erhalten.

    ● Betroffene können sich der Klage in Kürze anschließen. Wir werden Sie darüber informieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Klage.

  2. „“Dr. Rainer Roßberg, der für die IG Fernwärme schon seit vielen Jahren die in Schwalbach und andernorts verlangten Fernwärmepreise miteinander vergleicht, sieht in einer freiwilligen Entschädigung sogar eine Chance, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. „Wir sollten dieses Mal schneller zu einer Einigung kommen. Und wir sollten uns dabei an den Maßstäben orientieren, die auch bei dem früheren Verfahren schon angewendet worden sind“.“

    Die Schwalbacher Zeitung berichtete am 17.07.2023 :
    Bürgermeister Alexander Immisch (SPD) hat dazu auf Anfrage der Schwalbacher Zeitung erklärt, dass die Stadt eine „gerichtsfeste Analyse der Fernwärmepreise“ habe erarbeiten lassen und dabei ebenfalls überhöhte Preise festgestellt habe. Im Mai habe die Kanzlei des renommierten Fachanwalts Jörg Ploghaus daher ein anwaltliches Schreiben an E.ON versandt, in dem um Stellungnahme gebeten wird. Außerdem solle E.ON nachweisen, dass die Schwalbacher Preise im hessischen Durchschnitt liegen. Eine Antwort des Energiekonzerns hatte Alexander Immisch bis heute allerdings noch nicht auf dem Schreibtisch.“

    Wie ist der Sachstand im Rathaus? Oder ist die Pressekonferenz der Süwag und die Berichterstattung der Schwalbacher Zeitung darüber auch gleichzeitig offizielle Meinung und Rechtsauffassung der Stadt?

    Das sowohl EON als auch SÜWAG die Preisformel richtig aufschlüsseln ist logisch. Das hat die IG Fernwärme auch schon getan unter Zuhilfenahme eines Aktivisten der IG Fernwärme aus Erkrath. Dieser war sogar zu einem Vortrag in Schwalbach. Lange bevor die SÜWAG ihr Erklärvideo auf YouTube einstellte. Die Formel nachrechnen kann sicher auch der Bundesverband Verbraucherschutz und der Fachanwalt der Stadt.

    Fällt die IG Fernwärme mit ihrer Vergleichsforderung jetzt der juristischen Aufklärung in den Rücken und dem Bundesverband Verbraucherschutz, der eine Musterfeststellungsklage anstrebt, gleich mit?

    Wer sich vergleicht sucht keine dauerhafte Lösung dieses Problems. Zudem die Vergleichslösung für die Abrechnungszeiträume 2010 bis 2012 auf den qm/Monat im Centbereich lagen. Sowohl für Reihenhäuser wie auch für die vielen Mieter und Eigentümer in den Geschossbauten.

  3. Ich vermisse in dieser Frage Aktivität und Unerstützung durch Bürgermeister Immisch. M. E. versagt er hier politisch, genauso wie die ihn tragenden Fraktionen von SPD und CDU in der Stadtverordnetenversammlung.

  4. Leserbrief zu ‚IG Fernwärme fordert Entschädigung‘:

    Als Fernwärmekunde und IG Fernwärmemitglied habe ich den Artikel mit besonderem Interesse gelesen und finde ihn, vorsichtig formuliert, verwirrend und nicht hilfreich. Der Autor glaubt doch im Ernst selbst nicht daran, dass E.ON/Süwag aufgrund der im Artikel dargestellten Argumentation freiwillig vierstellige Eurobeträge bezogen auf das AGFW-Musterreihenhaus für die Jahre 2020 bis 2022 zurückzahlen wird. Fakt ist, dass für dieses Musterhaus der AGFW-Fernwärmemischpreis in den Jahren 2019 und 2020 in Schwalbach niedriger war als der Durchschnitt der entsprechenden Mischpreise von hessischen Fernwärmeversorgern und dass auch mit Unterstützung der IG Fernwärme für die Jahre 2021 und 2022 (in denen der Mischpreis in Schwalbach höher war als der Durchschnitt der Mischpreise der hessischen Fernwärmeversorger aufgrund der Schwalbacher Preisformel) drei verschiedene Prozesse in Gang gesetzt wurden, um die Rechtmäßigkeit der Schwalbacher Fernwärmepreise juristisch zu überprüfen, nämlich (1) Überprüfung durch das Kartellamt, (2) Überprüfung per Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzbundes, (3) Überprüfung der Einhaltung der Pflichten zur Preisgestaltung, die sich für E.ON/Süwag aus dem Erbpachtvertrag mit der Stadt Schwalbach für das Fernheizwerkgrundstück ergeben). Dies sind die soliden Prozesse, die zu einer Rückzahlung für die Jahre 2021 und/oder 2022 führen könnten. Ich hoffe, dass mindestens einer davon erfolgreich sein wird, erwarte aber nicht, dass dies kurzfristig passiert. Fakt ist leider auch, dass E.ON/Süwag im November die Jahresabrechnung für 2022 schicken wird basierend auf den bestehenden Preisformeln. Vor dem Hintergrund, dass sich der Arbeitspreis von 2021 auf 2022 verdoppelt hat, muss ich kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass da eine saftige Nachzahlung auf mich und die meisten Schwalbacher Fernwärmekunden zukommen wird. Es wäre hilfreich, wenn die Leitung der IG Fernwärme sich darauf fokussiert, die Schwalbacher Fernwärmekunden beim Umgang mit diesen Nachzahlungsforderungen sachlich zu beraten anstatt Erwartungen zu wecken, dass in Kürze Rückzahlungen von E.ON/Süwag im vierstelligen Bereich stattfinden.

  5. „17.07.2023 SZ
    Bürgermeister Alexander Immisch (SPD) hat dazu auf Anfrage der Schwalbacher Zeitung erklärt, dass die Stadt eine „gerichtsfeste Analyse der Fernwärmepreise“ habe erarbeiten lassen und dabei ebenfalls überhöhte Preise festgestellt habe. Im Mai habe die Kanzlei des renommierten Fachanwalts Jörg Ploghaus daher ein anwaltliches Schreiben an E.ON versandt, in dem um Stellungnahme gebeten wird. Außerdem solle E.ON nachweisen, dass die Schwalbacher Preise im hessischen Durchschnitt liegen. Eine Antwort des Energiekonzerns hatte Alexander Immisch bis heute allerdings noch nicht auf dem Schreibtisch.“

    Fällt ihm jetzt die IG Fernwärme mit ihrer Vergleichsforderung in den Rücken und dem Bundesverbans Verbraucherschutz gleich mit?

    Wer sich vergleicht sucht keine dauerhafte Lösung dieses Problems. Zudem die Vergleichslösung für die Abrechnungszeiträume 2010 bis 2012 auf den qm im Centbereich lagen.

    Wie ist der Sachstand im Rathaus? Oder ist die Pressekonferenz der Süwag und die Berichterstattung der Schwalbacher Zeitung darüber auch gleichzeitig offizielle Meinung und Rechtsauffassung der Stadt?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert