31. Oktober 2023

Großes Interesse an Informationsveranstaltung der IG Fernwärme

„Nur unter Vorbehalt bezahlen“

Mehr als 200 Fernwärmekunden kamen am vergangenen Donnerstag zum Informationsabend der Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme ins Bürgerhaus. Sie wollten sich über die weitere Preisentwicklung und darüber zu informieren, wie man sich gegen überhöhte Preise juristisch zur Wehr setzen kann.

Dr. Rainer Roßberg gab zunächst einen kurzen Überblick über die weitere Entwicklung der Fernwärmepreise. Der Arbeitspreis wird nach der von „e.on“ in Anspruch genommenen, umstrittenen Preisänderungsklausel bei der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 auf das Doppelte ansteigen. Das führt laus Roßberg zu immensen Nachzahlungsforderungen, für viele Fernwärmekunden „in bisher nicht gekannter Dimension“ von gleich mehreren tausend Euro. Die Interessengemeinschaft verlangt deshalb einen angemessenen Ausgleichsbetrag, der von „e.on“ schon bei der im November erwarteten Abrechnung in Abzug gebracht werden sollte.

Als Rechtssachverständiger war an dem Abend Rechtsanwalt Peter Knitsch eingeladen, der über besondere Erfahrung in Verbraucherschutzfragen, gerade im Energiebereich, verfügt. Peter Knitsch wies darauf hin, dass Preisänderungsklausel derzeit vom Bundeskartellamt untersucht wird und die Bundeszentrale der Verbraucherschutzverbände eine Musterfeststellungsklage angekündigt hat.

Nachzahlungsforderungen sollten mindestens bis zum Abschluss dieser Verfahren nur unter Vorbehalt geleistet werden. Bei unveränderter Preisstellung sei eine Kürzung der Nachzahlungsforderung angemessen. Zu empfehlen sei darüber hinaus eine Kürzung des Grundpreises in den Fällen, in denen das Energieversorgungsunternehmen – zum Beispiel bei reduziertem Verbrauch nach Wärmedämmungsmaßnahmen – den Anspruch auf eine Leistungsanpassung nach § 3 AVB Fernwärmeverordnung verweigert. Als Faustregel könne gelten, dass nach zeitgemäßer Wärmedämmung ein Anspruch auf Halbierung des Grundpreises geltend gemacht werden könne.

Die Besucher der Veranstaltung begrüßten, dass die Interessengemeinschaft wieder ihre Unterstützung bei der Bewertung der Jahresabrechnung anbietet und anwaltliche Unterstützung vermitteln kann. Und in einem Punkt waren sich beinahe alle Anwesenden nach Aussagen der IG Fernwärme einig: Die Fernwärmeversorgung sollte künftig durch die Stadtwerke wahrgenommen werden. Die nun schon „vielen Jahre andauernden Zumutungen bei der Versorgung durch einen privaten Anbieter“ sollten allen Beteiligten eine Lehre sein. red

Ein Gedanke zu „„Nur unter Vorbehalt bezahlen“

  1. „Und in einem Punkt waren sich beinahe alle Anwesenden nach Aussagen der IG Fernwärme einig: Die Fernwärmeversorgung sollte künftig durch die Stadtwerke wahrgenommen werden. Die nun schon „vielen Jahre andauernden Zumutungen bei der Versorgung durch einen privaten Anbieter“ sollten allen Beteiligten eine Lehre sein.“
    RA Peter Knitsch kommt aus einem Versorgungsgebiet, dass von EON zu den Stadtwerken übergegangen ist. Die Erfahrungen lassen sich auf der Webseite der Interessengemeinschaft in Erkrath nachlesen. Besserung nicht in Sicht.

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