28. November 2023

Stadt und Familie Moos haben sich geeinigt – Drei Monate Kündigungsfrist

„Moosburg“ kann vorerst bleiben

Die Eltern von Kinder an der Geschwister-Scholl-Schule können aufatmen: Das Schulkinderhaus II auf dem Moos-Gelände wird am Donnerstag nicht geschlossen. Zwei Wochen vor dem Auslaufen des Mietvertrags haben sich die Stadt und die Familie Moos über einen Weiterbetrieb verständigt.

Schriftlich hat die Stadt bereits einen Mietvertrag bis zum 31. Dezember 2023 bekommen. Der soll in Kürze in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Unterschrieben ist das Papier noch nicht, weil es die Familie Moos zurzeit noch einmal rechtlich prüfen lässt. Doch obwohl der neue Vertrag unbefristet gilt und auch der wahrscheinliche Investor bereit ist, ihn zu übernehmen, kann es am Ende schnell vorbei sein mit der „Moosburg“. Denn die Kündigungsfrist des neuen Mietvertrags beträgt nur drei Monate.
Das ist allerdings auch der Tatsache geschuldet, dass der Investor möglichst schnell mit dem Bauen beginnen möchte, wenn die erforderlichen Bebaungspläne und Baugenehmigungen vorliegen. Grundsätzlich scheinen sich alle Beteiligte einig zu sein, dass die „Moosburg“ weiterbetrieben werden soll, bis das neue Übergangs-Schulkinderhaus auf dem städtischen Grundstück „Am Erlenborn“ fertig ist.
Zur Fortführung des Mietvertrags hat sich die Familie Moos entschieden, weil aus ihrer Sicht nun die Bereitschaft der Stadt zu erkennen ist, das geplante Bauprojekt des Investors auf dem Gelände des ehemaligen Baumarktes in der Burgstraße zu unterstützen. Der Investor hatte den Fraktionsvorsitzenden ein „Eckpunktepapier“ vorgelegt, in dem er seine Vorstellungen skizziert hat. SPD und CDU haben dem außerhalb des üblichen parlamentarischen Verfahrens zugestimmt. Grüne und FDP lehnen die Pläne des Investors eigenen Angaben zu Folge ab.
Geplant ist auf dem Moos-Areal eine recht dichte Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, die zusammen bis zu 120 Wohnungen haben werden. Bis zu 30 Prozent davon sollen Sozialwohnungen werden. Ein Teil des Grundstücks, das bisher kein Bauland ist, muss dazu noch umgewidmet werden. Vom Tisch scheint die Idee zu sein, die Schwalbacher Burg historisierend wieder aufzubauen, auch wenn die SPD/CDU-Koalition den entsprechenden Beschluss bisher noch nicht zurücknehmen will.
Endgültig festgelegt wird die Art der Bebauung und die Anzahl der Sozialwohnungen erst in einem Bebauungsplanverfahren, das im kommenden Jahr beginnen wird. Das im Geheimen beratene „Eckpunktepapier“ diente vor allem dazu, dem Investor eine gewisse Planungssicherheit für den Kauf des Grundstücks zu geben. MS

 

 

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