20. Oktober 2017

Kostendeckungsvorschlag reichte nicht aus

Bürgerbegehren ist unzulässig (Update)

Im Sommer war die Bürgerinitiative noch optimistisch, einen Bürgerentscheid über ein neues Schulkinderhaus "Am Erlenborn 2" zu erreichen. Foto: privat

Das Bürgerbegehren „Ja zum Schulkinderhaus“, für das in Schwalbach 1.927 Unterschriften gesammelt wurden, ist unzulässig. Das hat Bürgermeisterin Christiane Augsburger am  Mittwoch bekannt gegeben. Abgestimmt wird vielleicht aber trotzdem. Ausführlicher Bericht mit Download der beiden Rechtsgutachten

Sowohl der Hessische Städte- und Gemeindebund als auch der Hessische Städtetag sind in ihren Rechtsgutachten (Originaldokumente siehe unten) danach zu der Auffassung gelangt, dass das Bürgerbegehren nicht den Anforderungen entspricht. Der von der Bürgerinitiative genannte Kostendeckungsvorschlag wie ein neues Schulkinderhaus „Am Erlenborn 2“ finanziert werden soll, sei nicht ausreichend.
Beide Gutachten beschäftigen sich ausführlich mit der genannten Finanzierung der Investitionskosten aus den Rücklagen. Gleiches gilt für die Angabe der Folgekosten in dem Bürgerbegehren. So wird im Bürgerbegehren das Aufbringen von Investitionskosten für das Schulkinderhaus aus der Rücklage der Stadt genannt. Die allgemeine Rücklage dient nach Auffassung der Gutachter jedoch dazu, plötzlich auftretende, unvorhersehbare finanzielle Risiken abzusichern. Um solche unvorhersehbaren Risiken handele es sich bei den Investitionskosten in vorliegendem Falle jedoch nicht.
Dabei haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens mehr Mühe mit dem Kostendeckungsvorschlag gemacht als die Stadtverordneten bei den meisten ihrer Anträge. Sie bezifferten die Kosten für ein neues Schulkinderhaus auf üppige 3 bis 4 Millionen Euro und verwiesen bei den laufenden Kosten darauf, dass das neue Schulkinderhaus vor allem die vielen derzeitigen Außenstellen ersetzen soll, für die die Stadt jährlich rund 100.000 Euro Miete bezahlt. Dennoch lehnten die Gutachter der beiden Kommunalverbände den Finanzierungsvorschlag mit den bei Bürgerbegehren üblichen Textbausteinen ab.
Mit einer Ablehnung hatte auf Seiten der Bürgerinitiative niemand gerechnet. Man sei ja nicht „auf der Brennsuppe daher geschwommen“ verbat sich Vertrauensmann Mario Brandt noch bei der Übergabe der Unterschriften jegliche Zweifel an der Zulässigkeit und verwies auf die „rechtliche Beratung“, die die Initiative in Anspruch genommen habe.
Die war offenbar nicht optimal, denn die Bürgerinitiative hätte die Klippe des Kostendeckungsvorschlags leicht umschiffen können. Abgelehnt hatte es die SPD-FDP-Koalition im Juni schließlich nur zu prüfen, ob auf dem Areal „Am Erlenborn 2“ ein neues Schulkinderhaus gebaut werden kann. Mit einem Bürgerentscheid hätte man eine solche Prüfung erzwingen und damit faktisch ein Votum für den Standort erreichen können, ohne dass eine detaillierte Kostenaufstellung notwendig gewesen wäre.

Vertreterbegehren

Die Stadtverordneten haben nun eigentlich keine Wahl als der Expertise der beiden Gutachten zu folgen und einen Bürgerentscheid über das Schulkinderhaus zunächst abzulehnen. Dennoch gibt es Hoffnung, dass alle Schwalbacher über das Thema Anfang 2018 abstimmen dürfen. Christiane Augsburger hat den Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagen, dass das Stadtparlament ein sogenanntes Vertreterbegehren auf den Weg bringen sollte, das am Ende ebenfalls zu einem Bürgerentscheid führt. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Obwohl Christiane Augsburger (SPD) selbst „Am Erlenborn 2“ kein Schulkinderhaus bauen will, spricht sie sich für eine „Volksabstimmung“ über das Thema aus: „Ich finde unbefriedigend. Denn die Frage der rechtlichen Bewertung der Kostendeckung, könnte zu Diskussionen und Auseinandersetzungen im Parlament führen, die die Schwalbacher Bürger überhaupt nicht nachvollziehen könnten. Wir sollten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf diese mögliche Auseinandersetzung verzichten.“ MS

Zusatzmaterial:

Lesen Sie dazu auch die Artikel:
– „Volksabstimmung zum Schulkinderhaus“
– „Mehr Unterschriften als nötig“
– „Amtliches Ergebnis liegt vor“

 

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